Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 134 — erwünscht, da ja auch die Gemeinde eine Offerte gemacht habe. Am 29. Mai offerierte dann die Statthalterei den Betrag von 2590 fl und sie begründete dieses Angebot in einem gleichzeitigen > Schreiben an das bischöfliche Ordinariat. Dieses Schreiben ist da- durch von Interesse, weil in diesem die Statthalterei ihre Ansicht über die Rechtslage des Maurer Patronates bekannt gibt. Sie führt dabei aus, daß die Gemeinde den Nachweis erbringen müßte, daß das österreichische Aerar Patron ihrer Kirche sei und ferner müßte die Gemeinde nachweisen, daß Oesterreich nebstbei Einkünfte be- zieht, die von der baubedürftigen Kirche in Mauren herrühren und deren Kapitalswert der geforderten Ablösungssumme von 5000 fl gleichkomme. Beim ersten Punkt müßte nachgewiesen wer- den, daß die Kirche von Mauren zum Priorat St. Johann im Ver- hältnis einer Filialkirche gestanden habe und vom letzteren dann als selbständige Kirche konstituiert und dotiert worden sei. Zm zweiten Vunkte sei der Nachweis erforderlich, daß die Güter, von denen Oesterreich Bezüge habe, zum Kirchenvermögen und nicht nur zum Vermögen des Priorates gehört hätten. Die Statthalterei hält dafür, daß diese Nachweise nicht zu erbringen seien und selbst wenn sie erbracht werden könnten, so könnte Oesterreich niemals zu einer höhern Leistung als 5000 fl verpflichtet werden, denn dies sei der maximale Kapitalswert der Einkünfte des Aerars aus Mauren. Unter diesen Umständen sei das Angebot der Gemeinde kein Ver- gleichsvorschlag, denn es werde in diesem Angebot das Maximum dessen verlangt, was die Gemeinde bei günstiger Entscheidung des Schiedsgerichtes erhalten könnte. Die Regierung verlangte nun von der Gemeinde die Wahl eines verstärkten Gemeinderates, welche am 5. Juni 1876 vorgenommen wurde und am 8. Juni fand in Mauren eine Konferenz mit dem Landesverweser statt, aus deren Protokoll folgendes zitiert sei.- „ . . . Vor Allem wurden der versammelten Gemeindever- waltung auszugsweise die Gründe bekanntgegeben, warum die kaiserlich österreichische Regierung nicht in der Lage zu sein ver- meint, die geforderte Ablösungssumme von 5000 fl zu bezahlen. Im Weiteren wurde der Versammlung der auf 2500 fl ermäßigte Gegenantrag der k. k. Tirolischen Statthalterei mitgetheilt. Diese Eröffnungen riefen eine längere eingehende Depatte hervor, wobei sich der gefertigte Commissionsleiter angelegen sein ließ die Ee
	        

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