Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 133 — 10. März 1872 fand in Mauren eine Eemeinderatssitzung statt und man beschloß noch einmal ein Vergleichsangebot den österreichischen Behörden zu unterbreiten. Die Gemeinde erklärte sich bereit, das österreichische Aerar gegen' Zahlung von 3500 Silbergulden „sür ewige Zeiten von allen Verbindlichkeiten zur Instandhaltung der Pfarrkirche und des Pfarrhofes nebst Zugehör in Mauren, sei es aus dem Titel der Zehentberechtigung oder des Gllterbesitzes oder eben des Patronatsrechtes" zu entlassen. Außerdem verlangte die Gemeinde noch eine Zahlung von 1500 Silbergulden für die von der Gemeinde bevorschußten Kosten der Elockenanschaffung, Pfarr- hofreparaturen, Friedhofvergrößerung usw. Dieses Vergleichsange- bot, zu dem Dr. Jussel geraten hatte, wurde von ihm an den Bischof als Obmann des Schiedsgerichtes geleitet und der Bischof begrüßte die Vergleichsbereitschaft der Gemeinde. Leider aber entstand ein Mißverständnis, da das Vergleichsangebot nicht an die österreichi- schen Behörden weitergeleitet wurde. Ein Schreiben 
Dr. Iussels vom 2. Februar 1873 zeigt, daß er und die Gemeinde der Auf- fassung waren, daß das Vergleichsangebot durch den Schiedsgerichts- obmann weitergeleitet würde. So war wieder Zeit verloren gegan- gen und die Schiedsrichter wechselten in den Jahren 1873 und 1874 noch verschiedene Schristsätze. Eine Wendung trat ein, als die Statthalterei mit Note vom 3. November 1874 an die Regierung die grundsätzliche Bereitwillig- keit erklärte, mit Genehmigung des Ministeriums auf Vergleichs- verhandlungen einzutreten und sie ersuchte die Regierung um Mit- teilung der Basis, auf welcher zwischen der fürstlichen Domänen- cerwaltung und der Gemeinde eine Vereinbarung getroffen wurde. Diese Unterlagen wurden am 26. November 1874 nach Innsbruck gesandt, von wo sie weiter nach Wien geleitet wurden. Endlich am 20. März 1876 verfügte das Ministerium, daß auf dieser Basis die Vergleichsverhandlungen eröffnet werden könnten, doch wurde das Angebot der Gemeinde als viel zu hoch bezeichnet. Es wurde neuer- dings darauf hingewiesen, daß der Patron und der Besitzer von Kirchengütern nur im Verhältnis der Erträgnisse, die er vom Kirchengut besitze, zur Baulast zu konkurrieren habe und der Ka- pitalswert der Einkünfte aus Mauren betrage kaum 5000 fl. Die Regierung erwiderte auf diese Note, daß sie gerne mit der Gemeinde Mauren verhandle, doch wäre eine Gegenangebot der Statthalterei
	        

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