Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 117 — Gerste, Weizen und das Stroh davon) jährlich 423 fl 43 kr 3 gr. Der Großzehent war geteilt mit dem Pfarrer, welcher außerdem noch den Zehent von der Quadara mit einem Durchschnittswert von 87 fl 30 kr 1 gr und aus dem seinerzeitigen Verkauf der Pfarrers- bünt, welche 1812 durch Bayern verkauft wurde, eine Zehentablöse von 1 fl 30 kr bezog. Die Entscheidung des bischöflichen Ordina- riates erfloß am 22. Dezember 1857 und das Urteil hat folgenden Wortlaut! „Hat ein Hochwürdigstes Bischöfliches Ordinariatsofficium zu Recht erkannt, den bis jetzt noch streitig und darum ungetilgt ver- bliebenen Sechstel der Kosten an dem mehr erwähnten neuen Kir- chenbau hat die landesfürstliche Regierung zu leisten und der Pfarr- gemeinde Mauren zu vergüten." Durch diese Entscheidung wurde also die Frage der Vaukon- kurrenzpflicht lediglich in Bezug auf den streitigen Sechstel des Kirchenbaues erledigt, aber die Frage der Baukonkurrenzpflicht wurde nicht grundsätzlich entschieden. Maßgebend sür die Entschei- dung des Ordinariates war der Grundsatz, daß die Kondezimatoren zum Kirchenbau im Verhältnis der ihnen zufließenden reinen Ze- henterträgnisfe beizusteuern hätten. Die fürstlichen Zehenterträg- nisse wurden mit 423 fl 43 kr 3 gr angenommen, die des öster- reichischen Aerars , nach Abzug der Leistungen an den Pfarrer, mit höchstens 216 fl 33 kr. Der Eesamtanteil Oesterreichs an den Baukosten der Kirche wurde aber nicht abgeändert, da sich Oester- reich seinerzeit verpflichtet hatte, die Hälfte der Baukosten zu tra- gen. Auf Grund dieser Entscheidung wurde der Gemeinde zu Lasten der fürstlichen Renten der Schuldschein aus dem Jahre 1844 zurück- gegeben, aber die andern offenen Baufragen blieben weiter ein Streitobjekt. Merkwürdig ist, dak die» Entscheidung des Ordina- riates vom Regierungsamte nicht angefochten wurde, denn sie schaffte ein bedeutendes Präjudiz für die zukünftigen Leistungen der fürstlichen Domäne. Parallel mit dem Schriftwechsel über die Hauptfrage gingen die Verhandlungen über die Reparaturen des Pfarrhofes weiter. Wie berichtet, war zwischen Vaduz und Feldkirch vereinbart, wor- den, für 466 fl Reparaturen durchführen zu lasten. Das Regierungs- amt hatte darüber nach Wien berichtet und um Genehmigung er-
	        

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