Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 116 — die Hälfte der Kosten nach der früheren Uebung zu übernehmen und ersuchte das Regierungsamt zu erklären, ob die fürstliche Domäne die andere Hälfte übernehme. Das Regierungsamt konnte jedoch die gewünschte Erklärung nicht abgeben, da der Betrag den Kom- petenzrahmen des Regierungsamtes überschritt und es wollte gleich- zeitig den schwebenden Rechtsstreit durch die Uebernahme der Hälfte nicht präjudizieren. Um jedoch eine Lösung zu finden, wurde der Vaduzer Baumeister Seeger nach Mauren gesandt, mit dem Auf- trage, von den vorgesehenen Reparaturen die dringlichen festzu- stellen. Seeger berichtete, daß das Dach, die Küche und das Wohn- zimmer des Pfarrers noch vor Eintritt des Winters repariert wer- den müßten und er erklärte sich bereit, diese Arbeiten, die im Kosten- voranschlag mit 597 sl 26 kr berechnet waren, um 466 fl zu über- nehmen. Seeger erhielt den Auftrag und das Regierungsamt er- klärte sich bereit, die Hälfte dieser Kosten unter Vorbehalt der spä- tern Eeltendmachung zu übernehmen. In diesem Sinne berichtete das Regierungsamt nach Wien und gleichzeitig wurde in Chur die Entscheidung moniert. In Chur begann man nun ernstlich sich mit der Streitfrage zu befassen. Bei der seinerzeitigen Feststellung des Beitragsverhält- nisses zu den Psrundbauten — V- durch das österreichische Aerar und ^ durch die sürstliche Domänenverwaltung, — war man von der Tatsache ausgegangen, daß die vereinnahmten Zehenterträg- nisse beider Zehentbezüger ungefähr gleich seien, daß jedoch Oester- reich und vor ihm das Kloster Ottobeuren, das den halben Frucht- zehent dem Pfarrer als Besoldung überlassen hatte, auch für diesen Teil beitragspflichtig sei, da aus dem Verzicht dem andern Kon- dezimator kein Nachteil erwachsen könne. Das Ordinariat griss nun den Streit an der Wurzel auf und verlangte vom Regierungs- amt den Nachweis des Zehentwertes — Schreiben vom 26. Sep- tember 1856 — der letzten zehn Jahre und dasselbe wurde auch vom Statthalteramte in Innsbruck verlangt. Der erste dieser Berichte traf von Feldkirch ein. Er zeigt die Erträgnisse des Weinzehents der ehemaligen Güter des Priorates in den Iahren 1846—1855, die einen Durchschnitt von 134 fl 48 kr betragen. Die Berechnung der fürstlichen Zehenterträgnisse aus dem Maurer Eemeindegebiet erfolgte im Mai 1857. Hier ergab der zehnjährige Durchschnitt des Erträgnisses des sogenannten Eroßzehents (Türken, Fesen,
	        

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