Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 56 — erst am 22. Februar 1712 zustande, zu welcher Zeit die gräflichen Schulden wieder auf 233 666 fl angewachsen waren.') Die Grafschaft Vaduz hatte im Jahre 1766 für sich allein, los- getrennt von der Freiherrschaft Schellenberg, mit der sie durch Jahr- hunderte aufs engste verbunden war, eine Regelung über Schulden zu treffen, die teilweise durch die langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen mit den Grafen von Hohenems und mit der kaiserlichen Administration verursacht worden waren. Die Regelung wurde in einer Urkunde vom 2. Dezember 1766 niedergelegt, die wir hier selbst sprechen lassen wollen.-) Sie überträgt die Schulden der Landschaft auf die Gemeinden, und es hat jede Gemeinde vier vom Hundert des Steuervermögens zu übernehmen, wobei das steuerpflichtige Vermögen der Gesamtheit der Einwohner einer Ge- meinde die Grundlage bildete. Äie Urkunde über die Kchuldenregelung. All die weilen Einer gesambten Landtschaft der Reichsgraf- schaft Vaduz zimlicher schulden Last, theils wegen Langwirigen gegen gnedigen Herrschaft gefüehrten Rechts, endtlichen in dem 1696. getroffenen Verglichs durch eine Hochansechenliche Kaysl. Kommission Besag deroselben gnedig ausgeuolgter SiZn-itur vnd Berechnung de dato HochenEmbs den 36. Merzen 1699. als zum theil aigenen Landtkhundlichen Bekhandtnussen vberwachsen, welche sich Suma 18 892 fl würckhlichen vnd ekleonve erstreckhen (:will sagen!) wann die Species gelter vnd sorten, sambt bis; dato auf- geschwollene Zinsen in ieztmahlige Leüffige Reichswehrung redu- ciert gerechnet vnd gesezt worden, damit aber dem gemeinen Landt- wesen bey iezigen schweren Zeiten, absonderlich in ybertragung der stäten vnd kontinuierlichen quartieren, zue mahlen in vorangereg- tem Verglich yber wachsener ybertragung fürohin alle Creitz oneren >) Siehe S. 47g u. ss. der Geschickte des Fürstentums Liechtenstein von Peter Kaiser. 2. verbesserte Auslage, besorgt von I. B. Buchet. Vaduz 1923. 2) Die Urkunde liegt im Regierungsarchiv in Vaduz, älteste Registra- turabteilung. Sie ist auf Papier in schöner Schrift geschrieben, ziemlich gut erhalten und von Landammann Johann Conrad Schreiber gesiegelt. In die- ser Widergabe halten wir uns in Rechtschreibung und Zeichensetzung genau an die Urschrift.
	        

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