Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

55 — Einleitung. Die letzten Grafen von Hohenems, die unser Land regierten, insbesondere Graf Ferdinand Karl und Graf Hannibal, haben durch ihre unglückliche Wirtschaft sowohl sich selbst, als auch die Graf- schaft Vaduz und die Freiherrschaft Schellenberg in grosze Ver- schuldung gebracht. Ueber die Beschwerden der beiden Landschaften, die sich in ihrer Not an den Kaiser wandten, wurde eine kaiserliche Administration von 1684 bis 1686 und eine zweite solche Admini- stration von 1693 bis 1712 eingesetzt. Diese Administrationen ver- mochten aber die Zustände nicht wesentlich zu verbessern und konnten sogar das weitere Anwachsen der Schulden nicht verhindern. Die Schuld hieran scheint allerdings mehr bei der gräflichen Beamten- schaft und bei der zwischen diesen und der kaiserlichen Administration gestandenen Subdelegation gelegen zu haben.') Die schweren Zeit- läufte werden ein Uebriges getan haben. Den beiden Landschaften drohten für ihre eigenen Schulden und wegen jener Schulden der Herrschaft, für die sie sich verbürgt hatten, Exekutionen. Am 22. Dezember 1696 wurde zwischen der kaiserlichen Sub- delegations-Kommission und den Vertretern der Landschaften ein Vergleich abgeschlossen, nach welchem die Landschaften alle Reichs- und Kreislasten übernahmen, dagegen der Schnitz aufgehoben wurde und ihnen die Schulden mit 44 731 fl 24 kr abgenommen wurden. Die Herrschaft Schellenberg ging durch Vertrag vom 18. Jänner 1699 an den Fürsten Johann Adam Andreas von Liechtenstein über, der dafür 115 666 fl. bezahlte. Durch diesen Verkauf wurde aber die Verschuldung der Grafen nicht behoben und auch nicht jene der Landschaften. Der ebengenannte Fürst wollte schon 1766 auch die Grafschaft Vaduz erwerben, doch kam der bezügliche Vertrag >) Vergleiche bierzu das im 2K. Bande des Jahrbuches des historischen Vereins sür das Fürstentum Liechtenstein (im folgenden kurz Jabrbuch ge- nannt). S. 12<i u. sf. abgedruckte Bruchstück eines Vrieses aus der Zeit der kaiserlichen Administration.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.