Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 30 ,— bereits als Anleihen bei einer bedrängten Familie und konnte ihm auch später nicht wieder erstattet werden." Wenn ich noch erwähne, daß er in seinen Briefen eine rührende Liebe und Anhänglichkeit zu seinen Eltern und Geschwistern zeigt, so glaube ich dem Bilde Peter Kaisers als Mensch nichts mehr hinzufügen zu müssen. Wenn wir das vor uns stehende vom Vaduzer Bürger Hannibal Jenny 1850 von Peter Kaiser gemalte Porträt betrachten und das Gütige und Liebe in seinen Zügen sehen, so finden wir alles was von ihm Gutes gesagt wurde, bestätigt. VI. Peter Kaiser und seine Zeitgenossen und Nachfahren. Das Wirken Peter Kaisers war ein öffentliches und die öffent- liche Meinung nahm daher zu ihm auch Stellung. Dasz es dabei Befürworter und Gegner seiner Person gab, ist die allgemeine Er- scheinung. Wir haben gehört, wie er schon in Aarau, dann in Disentis und besonders in Chur von Kollegen und der öffentlichen Meinung angegriffen wurde, aber wir haben auch gehört, wie es seiner vornehmen Gesinnung, seinem gerechten und milden Urteil und seinem uneigennützigen Streben gelang, seinen Feinden Achtung einzuflößen, ja oft sie zu Freunden zu gewinnen. So konnte es nicht ausbleiben, daß ihm schon zu Lebzeiten öffentliche Anerkennung gezollt und allgemeines Vertrauen entgegengebracht wurde. Seine Betrauung mit dem Rektorat oder dem Vizerektorat der Schulen, an denen er lehrte, zeugt davon, ebenso seine Wahl zum Präsidenten der Eeschichtsforschenden Gesellschaft des Kantons Eraubünden und des Vereins zur Unterstützung katholischer Zwecke. Die größte öffent- liche Auszeichnung wurde ihm im Jahre 1856 zuteil. Am 30. De- zember 1855 verlieh ihm die Gemeinde Vigens im Lugnez in An- erkennung seiner Verdienste um das Schulwesen und die Erforschung der Kantonsgeschichte einstimmig das Eemeindeehrenbürgerrecht und brachte unterm 15. Mai 1856 beim Großen Rat das Gesuch und den Antrag ein, an Peter Kaiser das Kantonsbürgerrecht ge- schenkweise zu verleihen. Diesem Antrag entsprach der Große Rat in seiner Junisession, allerdings mit dem sür uns Liechtensteiner betrüblichen Zusätze, daß er seine Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband beibringen müsse. Dies war damals durch die Ge- setze fast aller Staaten so vorgeschrieben, ja meist wurde es schon
	        

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