Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 258 — Grafen von Vaduz bestand diese Unsicherheit aber seit den 70er Jahren des 14. Jht. bis 1390. Seit 1388 war zudem Hartmann von Vaduz Bischof zu Chur. Ob er oder die Vaduzer Partei auf kirchlichem Gebiet der Hauspolitik vor- gearbeitet haben, bleibt eine offene Frage. Das Urbar über die Kollekten später anzusetzen, geht-aber aus paläographischen Gründen kaum. Jedenfalls kommt die Brandiser Zeit dazu nicht in Frage. 1 Die Kollekte war eine jährliche Steuer der Klöster und Pfarrgeistlichen; vgl. Mayer, Geschichte des Bistums Chur I (1907), S. 277. 2 Hier und weiter unten mit Kürzungsstrich, sofern nicht anders ange- merkt, für Hbra — Lire, Pfund. 3 Hier und weiter unten mit Kürzungszeichen, sofern nicht anders ver- merkt, für solidus — Schilling. 4 i über v. 5 Ohne Kürzungsstrich. 6 Hier und unten mit Kürzungsstrich für «denariorum, denarius» = De- nar, Pfennig; libra denariorum = Pfund in Pfennigen, d. h. in Münze, im Gegensatz zu in Naturalien. 7 Das ü besteht aus u mit i darüber. Es handelt sich um Rüti im Rhein- tal, das eine Filiale von Rankweil war, und als solche beim Dekanat Walgau blieb. Die Kirche war St. Valentinian geweiht. 8 St. Cornelius ist Tosters. Der Eintrag von 2. Hand nach Rüti erklärt sich lt. Urkunde vom 15. Dezember 1370, in welcher vom «Kirchhernn ze Rüti, gelegen hinder Tosters» die Rede ist. Der armen Verhältnisse wegen hatte die Kirche bis dahin aber keinen Priester (vgl. Rapp, Be- schreibung des Generalvikariats Vorarlberg I, S. 269 f.). Dass das Ur- bar hingegen die Kollekte aus Rüti im Rheintal vergessen hätte ist nicht anzunehmen; vielmehr entspricht den tatsächlichen Verhältnissen jener Nachtrag für Tosters, der im Urbar erst weiter unten, ebenfalls von 2. Hand, folgt. Der Schreiber sah seinen ersten Irrtum auch gleich ein, sodass er hier nach Rüti zu St. Cornelius keinen Betrag einsetzte. Zu- dem springt das Urbar nach Rüti zum gegenüberliegenden Göfis über, worauf der innere Walgau folgt. Erst mit Frastanz berührt das Urbar dann wieder das Grenzgebiet. 9 Tosters, Mauren und Tisis. Zu Tisis vgl. Rapp, Beschreibung des Ge- neralvikariats Vorarlberg I (1894), S. 225 ff. 10 Das Eingeklammerte von 2. Hand nachgetragen, dann wieder gestrichen. Von diesen dreien erscheinen dann aber nur Mauren und Tisis unter der Landquart. 11 Mit Kürzungsstrich für mailisch, d. h. mailandisch. Balzers gehen vor- an: Pfävers, Ragaz, Vättis, Maienfeld und Jenins. Von Balzers an auf- wärts galt in diesen Urbaren die mailändische Münze, so zu Maienfeld, Jenins, Ragaz, Mels, Vättis. Von- Triesen an abwärts, im Liechtenstein!-
	        

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