Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 19 — Sprache er spricht, und das ihn erzogen und gebildet, all seine Liebe und all seine Kraft zu, und hiedurch dient er in Wahrheit der Sache der Menschheit, die eine lebendige Kette bildet, in der die Glieder in steter Berührung und Wechselwirkung stehen. Das Vaterland also ist das erste, was in seiner gegenwärtigen Lage und Verfassung erkannt sein muß." Gemäß diesen Grundsätzen war es nicht verwunderlich, daß Peter Kaiser seine Forschertätigkeit hauptsächlich aus die Geschichte seiner Heimat konzentrierte und daß er auch an der Eegenwarts- geschichte seiner Heimat innigen Anteil nahm. Als ihn dann sein Beruf in den Kanton Eraubünden führte, galt seine Tätigkeit hauptsächlich der Erforschung der Geschichte Rhätiens, zu dem seine kleine Heimat und sein neues Wirkungsseld gehörten. Im Pro- gramm der Kantonsschule Disentis für das Schuljahr 1837/38 fin- den wir seine erste Arbeit „Ueber den Stamm und die Herkunft der alten Rhätier", dann folgt 184V „Ueber die rechtlichen Ver- hältnisse der Rhätier unter der Herrschast der Ostgoten und Fran- ken" und 1847 erschien sein Hauptwerk „Geschichte des Fürstentums Liechtenstein, nebst Schilderungen aus Chur-Rätiens Vorzeit", ge- druckt und verlegt von Friedrich Wassali in Chur. Lassen Sie mich bitte kurz das Schicksal dieses für unser Land so bedeutungsvollen Buches hier erwähnen. Im Vorwort zu seinem Buche schreibt Peter Kaiser: „Die nachfolgenden Blätter verdanken ihre Entstehung dem Wunsche, welchen seine Landsleute dem Verfasser cft geäußert: Sie möchten wissen, woher sie stammen, wie es ihren Vorfahren ergangen und wie sie in den Stand gekommen, in dem sie sich dermalen befänden." Sein Buch war also als Volksbuch gedacht, man erwog ja auch dessen Verwendung als Lehrbuch für die Schule und damit wird der dem Verfasser oft gemachte Norwurs, daß er die Quellen und den Fundort der von ihm benutzten Urkunden und Nachweise nicht erwähne, abgetan. Peter Kaiser wollte ein Buch für das Volk schreiben, das wohl den Anspruch auf ein geschichts- wissenschaftliches Werk erheben durfte, dessen wissenschaftliche Form jedoch vermieden werden mußte. Für uns Nachfahren ist es nur bedauerlich, daß die Notizen seines Nachlasses verloren gingen, hät- ten wir diese, könnte der Mangel leicht behoben werden. Als das Buch erschien, herrschte in Liechtenstein, wie in den andern deutschen Bundesstaaten strengste Zensur, der Polizeistaat war ja auf der
	        

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