Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 230 — Rudolf von Werdenberg-Sargans die Vogtei zu Pfävers mit allem ihr Zugehörendem dem geistlichen Herren dem Abt und dem Kon- vent des Gotteshauses zu Pfävers. versetzt hat um dreihundert und fünfzig Gulden. Darum geloben wir auch auf Bitte unseres vor- gemeldeten Bruders, mit unserer Treue, in Eides Weise, für uns und unsere Erben, dass wir sie an der Vogtei, an Leuten, an Gütern und an Nutzbarkeiten keineswegs säumen, beirren, schädigen oder bekränken sollen, und dass wir dieselben Herren, ihre Leute und ihr Gut, alles auch bei guten Treuen schirmen sollen, wie da die Vogtei unserem vorgenannten Bruder ledig und los war. Und zu einer Wahrheit und steten Sicherheit haben wir unser Insiegel öffentlich an diesen Brief gehängt zu einem Zeugnis der vorge- schriebenen Dinge. Dieser Brief ist gegeben zu Vaduz da man zählt von Gottes Geburt dreizehnhundert Jahr und darnach in dem einundfünfzigsten Jahr, am nächsten Mittwoch vor unserer Frauen Tag der Lichtmess. Widmerr Transsumpt v. 1656, S. 173: «Ratificatio litterarum Rudolffi de. Werdenberg ab Hartmanno fratre suo». Ebenda S. 182 Vidimus des Martinus Seflorus von angeblich 1419. Verdächtig ist da die Form «Valle dulci» für Vaduz. Ratifiziert wird die gleichen Tags zu Sargans ausgestellte Urkunde, wie sie bei Mohr, Cod. dipl. 3 n. 45 gedruckt ist. Abschrift. Suiter, Annales Fabarienses, S. 382. Abgesehen von eini- gen Lesarten ist aber Suiter im allgemeinen vom Original entfernter als Widmer, den er wohl abgeschrieben hat in Ermangelung eines Originals. Seine Ver- besserungen dürften «her seiner Kenntnis anderer alter Urkunden zu verdanken sein. Druck. Mohr, Codex diplomaticus 3 (1858) n. 46 (vgl. n. 45). Regesten. Vanotti, Geschichte der Grafen von Montfort (1845), S. 482, Regest n. 71; vgl. n. 70. Wegelin, Regesten der Benedictiner-Abtei Pfävers (1850) n. 198, vgl. n. 197. Krüger, Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte 22 (1887) S. XXXVI, Regest n. 336 und S. 305; vgl. n. 335. Literatur. P. Dieboider, Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 1939, S. 49, 54. J. Ospelt, ebenda 1941, S. 59. 1 Suiter: Hartmann. 2 « «hören». Im Original dürfte es «hoerent» geheissen haben. 3 « «bruder». 4 « «Santgansz». Widmer dürfte aber näher beim Original sein.
	        

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