Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 202 — ser Land und unsere Leute sein, noch wider sie handeln, und zwar durch Niemanden, abgesehen von denen, die hienach geschrieben stehen. Graf Rudolf, seine Ehefrau Ursula, die Söhne die sie miteinan- der bekommen würden und sein Bruder H a r t m a n n nehmen aus: unseren gnädigen Herrn Kaiser Ludwig von Rom und andere rö- mische Könige, von denen sie ihr Leben empfangen, alle Grafen von Werdenberg, von Fürstenberg und von Hohenberg, sowie den Grafen Friedrich von Toggenburg. Darüber hinaus sollen die vor- genannten, der Graf Rudolf, seine Ehefrau Ursula, die Söhne die sie miteinander bekämen, und sein Bruder Graf Hartmann uns, unseren Erben, unseren Vettern und ihren Erben mit den Festen Friberg und St. Georgenberg und was dazu gehört behilflich und achtsam sein und uns dieselben Festen und was dazu gehört nim- mer ohne unser Wissen und ohne unseren Willen entfremden. Würden sie sie aber gegen unseren Willen in fremde Hände brin- gen, so soll das keine Kraft haben. Hätten sie von denen von Fri- berg oder von irgend jemand Anderem über das vorgenannte Eigen- tum einen Brief oder eine Handfeste, die ihnen in irgend einer Weise gegen uns, unsere Erben, unsere vorgenannten Vettern und gegen ihre Erben behilflich oder nützlich wären, so sollen sie diese vor keinem Gerichte noch anderswo vorweisen, noch öffnen, zu un- serem, unserer Erben, unserer Vettern und ihrer Erben Schaden. Diese Briefe sollen null und nichtig sein und fürderhin keine Kraft mehr haben. Es haben auch der vorgenannte Graf Rudolf für sich, für seine vorgenannte Frau Ursula und für seine Söhne, die sie miteinander bekämen, und Graf Hartmann für sich selber, uns, unseren Erben, unseren Vettern dem Herzog Friedrich und dem Herzog Leopold und ihren Erben mit ihren Briefen und bei ihrem Eide, den sie uns zu den Heiligen geschworen haben, versprochen die vorgenannten Gelübde stets zu halten und nimmer dagegen zu handeln. Und wenn die vorgenannten, der Graf Rudolf, seine Ehe- frau Ursula, die Söhne die sie miteinander bekämen, und sein Bruder Hartmann nicht mehr wären, so sollen die vorgenannten Festen Friberg und St. Georgenberg und was dazu gehört, uns unseren Erben und unseren vorgenannten Vettern, dem Herzog Friedrich und dem Herzog Leopold und ihren Erben wieder an- heimfallen und uns von ihnen ledig sein. Zur Beurkundung geben wir
	        

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