Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 201 vnd ier8 erben, wider angeuallen / vnd vns daz von in ledig sein. Vnd des ze einem verchund7, geben wier8 disen brief, besigelten, mit vnserm Jnsigel. Der geben ist ze Wienn. an sand Pauls. / tag, als er bechert warde. Nach Christes gebuerd4 Dreutzehen Hundert Jar, darnach in dem zway, vnd Viertzkisten Jar. Uebersetzung Wir Albrecht von Gottes Gnaden Herzog zu Oesterreich, Steiermark und Kärnten, Herr zu Krain, auf der Mark und zu Portonavia, Graf zu Habsburg und zu Kyburg, Landgraf im Elsass und Herr zu Pfirt, bekennen und verkünden öffentlich mit diesem Briefe, dass die Festen Friberg und St. Georgenberg und was dazu gehört, beide in Churer Bistum gelegen, uns und unsern Brüdern ledig worden und anheimgefallen sind in derselben Eigenschaft, wie sie uns und unseren Brüdern dermalen die von Friberg auf- gegeben und dann wieder von uns empfangen haben. Auch Ursula, desjenigen von Vaz Tochter und des Grafen Rudolf von Sargans eheliche Frau hat sie, da sie ein Recht darauf gehabt hat, mit ihres Vogtes, nämlich des ehegenannten Grafen Rudolf von Sar- gans, ihres Ehemannes Hand, zu unsern, unserer Erben und un- serer Vettern des Herzogs Friedrich und des Herzogs Leopold und ihrer Erben Händen aufgegeben. Für die Treue und für die Dien- ste, die uns der vorgenannte Graf Rudolf und sein Bruder Hart- mann von Sargans gehalten und erwiesen haben und fürbass hal- ten und erweisen sollen, haben wir die vorgenannten Festen Fri- berg und St. Georgenberg und was dazu gehört wieder dem Grafen Rudolf von Sargans, seiner vorgenannten Ehefrau Ursula und den Söhnen, die sie miteinander bekommen werden, verliehen. Wür- den aber Graf Rudolf und seine Ehefrau Ursula ohne gemeinsame Söhne von hinnen scheiden, so verleihen wir dieselben Festen und was dazu gehört auf Lebenszeit dem Grafen Hartmann, dem Bruder des obgenannten Grafen Rudolf, und gönnen auch ihm bis zu seinem Tode den Besitz dieser Festen. Graf Rudolf, seine Ehefrau Ursula, die Söhne die sie miteinander bekommen würden und sein Bruder Graf Hartmann sollen unsere, unserer Erben und unserer vorgenannten Vettern des Herzogs Friedrich und des Herzogs Leopold und ihrer Erben treue Diener sein und nimmer wider uns, unsere Erben, unsere Vettern, ihre Erben, noch wider un-
	        

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