Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 9 — Die SrandWchen Freiheiten. Von Dr. Ruvert Ritter t. Teil. Qie Urkunden. 1. Die vorhandenen Urkunden. Ueber die Brandisischen Freiheiten befinden sich im Archiv der Fürstlichen Regierung in Vaduz folgende sechs Urkunden: 7. März 1465 vom Hofgericht in Rottweil 2. August 15V7 von Kaiser Maximilian I. für den Freiherrn Sigismund von Brandts 3. Juni 1614 von Kaiser Mathias für Graf Caspar zu Hohenems 26. Juli 1659 von Kaiser Leopold I. für die Grafen Karl Fried- rich und Franz Wilhelm von Hohenems 15. Juli 1688 von Kaiser Leopold I. für die Grafen Jakob Hannibal und Franz Wilhelm von Hohenems 29. November 1715 von Kaiser Karl VI. für Prinz Josef Wenzel von und zu Liechtenstein. Alle diese Urkunden sind Originale und mit Ausnahme der ersten gut erhalten und gut leserlich. Leider wurden bei sämtlichen Urkunden die kaiserlichen Siegel und die Siegelschnüre abgerissen. Die erste Urkunde vom Hofgericht in Rottweil ist sehr beschädigt. Es scheint, daß sie einmal mit einer öligen Flüssigkeit Übergossen wurde, wodurch die sehr kleine Schrift auf dem Pergament nur mehr mit besonderen Hilfsmitteln und durch Fachleute entziffert werden kann. Außerdem sind in der Mitte des Pergamentes ein großes und am rechten Rande zwei kleinere Löcher vermutlich von Mäusen ausgefressen.
	        

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