Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 129 — halten hat. Sie stösst auf ' allen Seiten an die gemeine Strasse, steht einem gewissen Heinrich, genannt Boso; zu, und gehört recht- mässig zum erwähnten Kloster. Es ist die Vereinbarung beigefügt^ dass. Agnes, die Tochter des . vorerwähnten Heinrich, die. vorer- wähnte Hofstatt samt Gebäuden auf Lebenszeit in Ruhe besitzen soll, für einen Jahreszins von einem halben Pfund Wachs, zahlbar an uns oder unsere Nachfolger an Maria Reinigung. Nach ihrem Tod soll die vorerwähnte Hofstatt samt Gebäuden rechtmässig, frei an das oben geschriebene Kloster zurückfallen. Dies ist geschehen zu Chur, vor dem öffentlichen Gerichte des Vogtes, im Jahre des Herrn 1282, am letzten Tag des Juni, in der 10. Römerzinszahl, in Gegenwart der Zeugen: Albert Canis (Hund), Siffrid Sdrazapeta, Landulf, Simon Antiocha und Sohn Johannes, Friedrich Carnifex (Fleischer, Mörder, Henker oder Richter), Ulrich Faber, Burkart von Schaan, Luzius Schilling, Silverius, Ursus und Johannes von Zillis, alle Bürger und Ratsherren der Stadt Chur. Zur Kenntnis dieser Sache ist das gegenwärtige Schreiben mit dem Siegel der Gemeinde Chur bekräftigt. Original im Bischöflichen Archiv Chur. Perg. 21,5/ 21,8 (Breite) X 7,7/7,8 cm. Vom 1. Nachahmer des Churer Kanzleischreihers und Schriftreformers Riverius geschrieben. Vorlinierung nicht ersichtlich. Unten Bug, woran in der Mitte an einem Pergamentstreifen das Siegel der Stadt Chur hängt. Das Wachssiegel ist dreieckig. Die oberen Ecken sind abgerundet, die untere ist spitz. Legende: »f (S. Comm)VNITATIS CVRIEN«. Da die eine obere Ecke beschädigt ist, ist der Anfang der Umschrift nicht mehr zu lesen. Das Siegelfeld ist ebenfalls dreieckig, weist aber tiberall spitze Ecken auf. Man sieht darin ein Tor mit drei Türmen, die von Schiesscharten gekrönt sind. — A tergo s. XV.: »Curie / Quod solamen in ciuitate in loco qui / dicitur Arkes pertinet ad conuentum / 1. 2. 82«. Neuzeitlich: »1282. 30. Juni« und »Gerichtsurkunde für das Kloster / Curwalden über den Besitz eines Hauses in Cur«. — Mit Bleistift die Signaturen: »No 1« und »No 133«. Abschrift im Cartularium Monasterii Curwaldensis im Bischöflichen Archiv zu Chur aus dem XV. Jahrhundert auf fol. XXIX sub rubrica: »Resignacio supradicti solaminis Archaz Mon. Curwald. 1.2.82 C. 2.« Unter der Urkunden- abschrift: »Concordat cum originali per omnia / Conradus Notarius scripsit«. Unmittelbar über dieser Urkunde steht die vom 2. Mai 1265 (Mohr, Cod. dipl. I. No. 248) das gleiche Objekt betreffend mit der Rubrik: »Donacio Solaminis in ciuitate Curiensi dicti Archaz preposito Bertoldo et Monasterio ic. / per bertham de vmlico. pro remedio anime sue et suorum. 1.2.65 C. 1.« Druc k. Mohr, Codex diplomaticus II. (1852), No. 11.
	        

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