Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 59 — Eraubündens. (Vergl. R. Weih, Das Alpwesen Eraubündens, Erlenbach-Zürich 1941.) Auch die Triesnerberger, als eingewan- derte Walser, sind zum Teil diesem System der Alpbewirtschaftung bis heute treu geblieben. Die Erwerbung der Alpen 
und Maien- säsze erfolgte seinerzeit allmählich auf privatgenossenschaftlichem Wege. 
Aber schon 1562 wurde der Anfang gemacht, um die Alpen in Eemeindealpen umzuwandeln, an denen alle Bürger gleichen Anteil haben. Doch erhielt sich auch auf den Eemeindealpen die sogenannte Einzelsennerei bis zum Jahre 1887, in welchem Jahre, nicht ohne Widerstand 
der stark am Althergebrachten festhaltenden Bergbauern, 
das „Zämaschütta" erfolgte, d. h. es wurde die ge- meinsame Sennerei an Stelle der unendlich viel 
mehr Zeit- und Arbeitskraft erfordernden Einzelsennerei eingeführt. Die Voralpen oder Maiensäsze Eroßsteg, Kleinsteg und Silum 
aber sind heute noch Eenossenschaftsalpen mit Einzelsennerei. Es 
wurde schon erwähnt, daß die Alprechtshölzer dort in Ge- brauch standen, wo die 
Alpen Eenossenschaftsalpen sind, mit mehr oder weniger Anteilrechten 
der Genossenschafter. Die Einrichtung der Alprechtshölzer war deshalb auch früher in der Gemeinde Triesen- berg 
bekannt. Heute noch spricht man davon, daß die Beigla in der Sakristei in einer Lade aufbewahrt wurden, und 
daß sie nur mit mehreren Schlüsseln, vom Pfarrer, dem Richter, dem Kirchenpfleger, und wohl auch in Gegenwart der Alpvögte und der Geschworenen, geöffnet werden konnte. Man 
erzählt sich, auf den Beigla sei auf der einen Seite 
das Hauszeichen des Besitzers 
und auf der anderen Seite die 
Anzahl der Weiderechte eingekerbt gewesen. 
Aeltere Leute wollten die Beigla auch noch gesehen haben, 
aber sie blieben un- auffindbar. Nun wurden endlich wenigstens alle Beigla 
einer Alpe, nämlich der Alpe Eroßsteg, aufgefunden, 
und diese sollen hier be- schrieben werden. Zunächst aber noch etwas über Erwerbung und Bewirtschaftung dieser Alpe. Eroßsteg im Saminatal, begrenzt durch Samina- und Malbunbach und die Alpen Sücca, Kleinsteg, Bergle und Vorder- valorsch, stand 
wahrscheinlich einst, wie die meisten unserer 
Alpen, in herrschaftlichem, d. h. gräflichem Besitz, gehörte 
dann seit 1351, 
zu- nächst als Erblehen 
und später als Eigentum, den Eemeindsleuten von Schaan und Vaduz und wurde 1652 durch 
einige Walser am Triesner-
	        

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