Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 44 — zu sein. 
In der Not des Jahres 1796 meldeten sich über 64 Frei- willige für den 1. Auszug zur Landesverteidigung'). Wie diese organisiert wurde, wird nicht gemeldet. Die Akten, denen die nachstehend mitgeteilten Promotionen der Landsoffiziere entnommen sind^, geben keinerlei Anhalt da- für, dasz die Offiziere und Unteroffiziere der 1786er und 1790er Jahre eine eigentlich militärische Aufgabe zu erfüllen hatten. Ihre Aufgabe scheint zu jener Zeit hauptsächlich gewesen zu sein, die wahlberechtigte Mannschaft aus den einzelnen Gemeinden auf den Wahlplatz zu führen, dort die Ordnung aufrecht zu erhalten und und nach beendeter Landammannbesatzung in guter Ordnung wieder in die Gemeinden zurückzuführen. Zu dieser Annahme berechtigt wohl ein Amtsvermerk des fürstl. Oberamtes auf der „Promotion" vom 24. Juni 1793, der besagt: Nachdem auf den Pfingstdienstag die Landammanbesatzung vorgenommen werden soll, hat das Ober- amt für nötig befunden, den Officieren die Beförderungen mit dem zu wissen zu machen, dasz sie den bestimmten Lohn llbungs- gemäsz von dem amtstragenden Landammann namens der Land- schaft bezahlt erhalten und dasz sämtlichen Ober- und Unterofficieren nachdrücklich ausgetragen wird, bei der unterstellten Mannschaft gute Ordnung sowohl im Auf- als im Abziehen und auf dem Wahlplatze selbst zu halten, damit sie sich 
selbst und dem gesamten Lande 
Ehre machen. Widrigenfalls würde das Oberamt sich bemüßigt sehen, die 
Ober- und Unterofficiere zuvorderst Hierwegen verantwortlich zu machen. — Aber auch der Lohn der Officiere, von dem weiter unten näheres mitgeteilt wird, läßt nicht auf weitere Aufgaben schließen. Die Osfiziersernennungen des Oberamtes, das dieselben im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts aus eigener Machtvollkommen- heit vornahm, betrafen sowohl die Schloßcompagnie, als die Lands- compagnie. Ueber erstere lesen wir bei Kaiser-Büchel»): Auf dem Schloß zu Vaduz waren ein Burgvogt, zwei Turmwärter, ein 1) Kaiser-Büchel. S. 542. 2) Regierungsarchiv alte Abteilung. Fasz. 22. Mat. 3. 3) S. 411.
	        

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