Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 42 - galt. Dann wird das Oberamt um einen Vorschlag ersucht, während der Vorschlag vom Gerichte auszugehen und die Ernennung vom Oberamte zu erfolgen hatte. Ein Akt, aufgenommen zu Bendern in der Statthalterei am 25. Mai 1801») vom fürstl. Oberamte beinhaltet: Bei der heutigen Landammannbesatzung wurde von dem ehr- samen Gericht ein Vorschlag nach hergebrachter Uebung übergeben und gebeten, neue Richter aufzustellen. Dieses Gesuch hat man be- willigt und hat ausgezogen: Für den verstorbenen Richter Adam Allgäuer auf dem Steinbös Joseph Thöny auf der Stiege zu Eschen, Für den ausgetretenen Richter Johann Georg Helbert zu Schönbühl Andreas Batliner^ ebenfalls zu Schönbllhl, Für den ausgetretenen Richter Johann Helbert Johann Allgäuer zu Rofenberg. Joseph Thöny und Andreas Vatliner wurden in Pflicht ge- nommen. Johann Allgäuer, der nicht anwesend war, wurde vor Oberamt zur Verpflichtung gerufen. Diese den amtlichen Akten entnommenen Berichte geben ein deutliches Bild über die Art, wie Ergänzungen des Gerichtes vor sich gegangen sind. Einzelheiten, wie die Eingabe der Stimmberech- tigten von Müsznen, lassen aber auch hier den Niedergang einer altehrwürdigen Einrichtung erkennen, wie dies bezüglich des etwa gleich alten Rechtes der Wahl der Landammänner, wenigstens für das Oberland, unserer Darstellung zu entnehmen ist. Mit 1. Jänner 18V9 gingen die Obliegenheiten der Land- ammänner und der Gerichte für beide Landschaften, wie sie seit dem 15. Jahrhundert, von dem 2. Viertel des 18. Jahrhunderts ab allerdings in abgeschwächter Form, bestanden hatten, zu Ende, und das fürstliche Oberamt hatte mit diesem Tage die von den Land- ammänner» ausgeübte Judikatur zu übernehmen. 1) Regierungsarchiv alte Abteilung. Fasz. 22. Mat. 3. 2) Wohl der aus der vorstehenden Vollmacht an 3. Stelle Unterzeichnete.
	        

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