Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 41 — sich besonders wohl zusammen, widersetzen sich öfters solchen Ver- anstaltungen, die der Gemeinde zum Vorteile sein würden und bringen Unordnung hervor. Sie bitten, dasz diesfalls eine Aende- rung getroffen werden möchte, weil das gemeine Beste darunter leide. Gezeichnet ist das Schriftstück von Michel Oehry und Johannes Vatliner zu Müsznen. Die im Akte vom 22. Mai 1801 erwähnte Vollmacht liegt diesem Akte bei. Sie ist von ungelenker Hand geschrieben, nicht datiert, beim Oberamte am 13. November 1800 eingelaufen und besagt: Von dem Geschworenen Vott') von Müsznen. Wir Bürger be- schweren uns, dasz wir in unserem Platz alle Zeit einen Richter gehabt. Weil aber der jetzige Auszug uns außer Acht gesetzt und keinen Mann von unserem Platz in den Vorschlag genommen, so bitten wir ein hochlöbl. Oberamt, es wolle von unserem Platz 3 Mann in Vorschlag bringen. Die Namen (Unterschriften) sind folgende: gez. Andreas Risch, Geschworener^ gez. Johannes Batliner gez. Jerg Hob „ Andreas Batliner „ Peter Kiber Diese Vollmacht stellt ungewollt die Verhältnisse zweifach auf den Kopf. Sie beschwert sich ja darüber, daß die Unterzeichner in ihrem Platze allezeit einen Richter gehabt haben. Aus dem weiter oben Gesagten wissen wir aber, daß die Beschwerde dem Gegenteil 1) Nach Lexer. Mittelhochdeutsches Taschen-Wörterbuch. S. 25 ist Bott ^ Gebot. Versammlung aller Mitglieder einer Zunft, hier ossenbar Versamm- lung der Stimmberechtigten. 2) Der Schrift nach zu schlichen, hat dieser die Vollmacht geschrieben. i 
Thomas Batliner Michel Wanger Matheis Wanger Antoni 100 Pfund Hanß Hob Johannes Meyer Antoni Oehri, Berg 
Johannes Hop Aloisius Meyer Joseph Vatliner Johannes Risch Michel Oehri Marti Batliner Antoni Oehri. —
	        

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