Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 32 — Port gebracht hat. Indessen ist der austretende Landammann willig und bereit, auch künftig, wenn es verlangt wird, in allem an Hand zu gehen und gesamter Landschaft sowohl, als jedem insbesondere seinen Dienst zu widmen. Im Unterland waren ebenfalls drei verschiedene Plätze für die Vorgeschlagenen bestimmt, so nach dem Akte des fürstl. Oberamtes vom 25. Mai 1861, aufgenommen in der Statthalterei zu Vendern^ wie folgt: „Gegen dem Briel: Johann Frick von Mauren, „Gegen der Stelle Brück: Johann Vüchel von Ruggell, „Gegen dem Riet: Johann Allgäuer von Rosenberg. Diese Wahl vom 25. Mai 18V1 war die letzte im Unterlande, und der letzte hiebei gewählte Landammann war Johann Frick von Mauren, der sein Amt bis zur Aufhebung des Landammann-Amtes Ende 1808 versah. Sein Vorgänger war durch 15 Jahre Franz Joseph Nescher. Ueber diese Wahl durch Zulaufen der Wähler auf verschiedene Plätze hat sich im Oberland eine mündliche Ueberlieferung erhalten, die besagt: Jeder der drei Vorgeschlagenen habe sich unter einen Baum gestellt, und es seien dann die Wähler auf den Mann ihres Vertrauens zugelaufen. Unmittelbar nach der Wahl fand die Beeidigung des neuen Landammannes statt, soweit dieser zugegen war. In Vaduz war die Beeidigung auf dem Wahlplatze, in Bendern aber vor der Statthalterei, wohin sich zu diesem Zwecke der ganze Zug der Wähler mit dem Oberamte begeben hat. Wenn jedoch der Gewählte nicht zugegen war, wie im Jahre 1778, wo Egydy Nipp „wichtiger Geschäfte halber in Bündten" war, so fand die Beeidigung bald nachher vor dem Oberamte statt,, so 1778 bei dem folgenden amtlichen Verhörstage. Bezüglich der Eides- formel sei auf Seite 36 bis 39 verwiesen. Man sollte glauben, dasz das „Laufen" der Wähler auf einen bestimmten Platz wenigstens die Feststellung des Wahlergebnisses sehr erleichtert hätte und Zweifel über das Mehr nicht gut hätten 1) Regierungsarchiv alte Abteilung. Fasz. 22. Mat. 3.
	        

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