Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 28 — und Unteroffizieren wird der bestimmte Lohn gegeben. Wenn die Gemeinden ihren Leuten etwas geben oder zukommen lassen, soll dies jede Gemeinde für ihre Leute selber bezahlen. Wir sehen hieraus, dasz früher die Landammannwahl über die Pfingstfeiertage, wohl am Pfingstmontag, stattfand, denn das De- kret sagt ausdrücklich, dasz der Landammann gebeten habe, nach althergebrachter Übung und Gewohnheit die Landammannbesatzung auf die Pfingstfeiertage auszuschreiben. Einen Nachklang an diesen Frühjahrswahltermin hatten wir wohl noch in den Eemeinde- wahlen bis Ende des 1. Weltkrieges, bis wohin die Eemeindewahlen in der Regel im Mai stattfanden. Der Wahlplatz für das Oberland war in Vaduz auf dem Platze in der Nähe der alten Florinskapelle, gegenüber der heutigen Pfarr- kirche, wo seit bald 100 Jahren das Haus zur Linde (Haus Nr. 148) steht. Dort tagte auch das Gericht, und der Wahlplatz scheint einfach Platz geheißen zu haben. Die Straße, die von dort rheinroiirts führte, hieß bis in die jüngere Zeit Platzstrafze. Heute heiszt sie Kirchensträfzle. Für die Landammannwahl im Unterlande haben sich am 25. Mai 1795 das Oberamt und sämtliche Gemeinden „vor der Statt- halterei", also vor dem Pfarrhause zu Bendern versammelt. Von dort ging der Zug um 11 Uhr auf den freien Platz über der Esche- brücke, woselbst die Landammannbesatzung durchgeführt wurde. Der Eerichtsplatz für das Unterland hingegen war auf Rofenberg. Dasz in dem obgenannten Dekrete für die Wahl in Vaduz ausdrücklich das Erscheinen in feiertäglicher Kleidung vorgeschrieben wurde, drängt zur Annahme, es seien Wähler aus Gleichgültigkeit oder Abneigung der Sache gegenüber in ihren Arbeitskleidern in den vergangenen Wahljahren zu der Ausübung eines wichtigen Bürgerrechtes erschienen. Während früher das Erscheinen mit Ober- und Untergewehr bewaffnet vorgeschrieben war, ist es hier nur noch für jene Pflicht, die solche Waffen haben. Wenn aber gesagt wird, dasz man nicht „mit Handwerkswaffen versehen" erscheinen dürfe, so läßt auch dies auf eine starke Gleichgültigkeit, wenn nicht gar auf Spott auf Seite der Wähler schließen.
	        

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