Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 68 — Neuschellenberg und 
aller Zugehör infolge Einfalles 
und Zuspruches des Grafen Wilhelm von 
Montfort Herr zu Tettnang beiständig und Gewähren sein zu wollen vor Gericht und nachdem Rechtstag gesetzt sei vor dem Kaiser zu Basel. Was dann 
an sie mit Recht gelange, dem 
wollen sie nachleben. Was der von Brandis auf dem Landgerichte zu Rankweil erlangt 
habe, solle tot und ab sein'). Der Entscheid des 
Königs ist unbekannt. Aber 
der Freiherr von Brandis gelangte in 
der Folge in den Besitz des ganzen Eschner- berges mit Einschluß des Anteiles, den Graf Wilhelm von Tettnang früher hatte. Von 
dieser Zeit an besaßen 
die Freiherren von Bran- dis den Eschnerberg mit den Burgen Alt- und Neuschellenberg ruhig und unangefochten. 15. Schluß. Wir haben im Vorstehenden gesehen, wie das Gebiet des heuti- gen Oberlandes 
des Fürstentums Liechtenstein am 3. Mai 1342 als eigene Grafschaft von dem Sargansergebiete abgetrennt und nach dem 1416 erfolgten Tode des Letzten aus dem Stamme der Grafen vonWerdenberg-Sargans zu Vaduz dessen Verwandte, 
die Frei- herren von 
Brandis, dieselbe zunächst durch 
längere Zeit als Psand- schaft inne hatten, bis sie 1466 ganz an die von Brandis überging, ferner wie die Brandiser 1416 den einen Teil des Eschnerberges, sowie 1419 zwei Anteile und um 1434 den Rest des übrigen Teiles des Eschnerberges erworben haben. Die Freiherren von Brandis waren 
nun also Herren der Grafschaft Vaduz und des 
ganzen Esch- nerberges. Sie besaßen 
allerdings zu jener Zeit auch noch Maienfeld 
und Herrschaften und 
Güter im Wallgau, deren Ver- waltung aber getrennt von jener unseres engeren Gebietes geführt wurde. Vaduz und Schellenberg hatten ihre eigenen Landammänner. Maienfeld und die Wallgauer Besitzungen kamen dann im Laufe der Zeit in Wegfall, und es blieb das Gebiet von Vaduz und Schellenberg als ein 
in sich geschlossenes Gebiet erhalten. Eine gemeinsame Geschichte und gemeinsame Geschicke haben sie seither verbunden, hindurch 
durch die glückliche Zeit der Sulzer !) Joseph Osvelt: Aussührliche Regesten aus Urkunden des fürstlich Liechtensteinischen Regierungsarchivs. Jahrbuch Bd. 26, S. 113.
	        

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