— 49 — Eotteshause, dem Domkapitel und den bischöflichen Dienstmannen oder Leuten im Kriege abgerungen hatte.
Der Bischof von Chur verlieh nun
der Ursula und ihrem Gemahl die gleichen Lehen, die Freiherr Donat von Vaz gehabt hatte.
Auf diese Lehen
dürfte sich die Urkunde
vom 6. Dezember 1338 beziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch der
Gräfin Ursula und mit Willen
des Bischofs von Chur wurde
Graf Hartmann III. mit den gleichen churerischen Besitzungen belehnt. 1342 verzichtete
aber Gras Hartmann auf alle Ansprüche hieraus'). Im gleichen Jahre werden die Grafen von Werdenberg-Sar- gans als Vögte
von Pfäsers genannt.
Doch ist nicht
bekannt, seit wann diese Vogtei in
ihrer Hand lag. Eine Urkunde
von 1351 lasse erkennen,
daß sie dieselbe direkt vom Reiche zugewiesen erhieltend. Trotz dieser Vogteischast
gerieten Hartmann III. und
Rudolf IV. mit dem
Kloster Pfäfers in Streit wegen der Burg Wartenstein oberhalb Ragaz. Dieser Streit wurde durch ein Schiedsgericht zu Ungunsten der beiden Brüder entschiedend. 1V. Von den Verhältnissen in Churrätien seit Beginn des 12. Jahrhunderts. Bevor wir nun zu jenem wichtigen Ereignis übergehen, durch welches die Grafschaft Vaduz gegründet wurde, wollen
wir noch kurz diesen uns zuwenden. Wie schon weiter
oben gesagt, wurden
die Herzogtümer und Grafschaften allmählich erblich, und
deren Herren eigneten sich alle Hoheitsrechte an. Das alte Wehrgeldsystem und die damalige Rechts- und Gerichtsverfassung erlosch. Das Lehenwesen durchdrang alle Verhältnisse, und es
bildete sich das Lehenrecht. Das aus
dem Hof- recht und alten Gewohnheiten entstandene Landrecht
gestaltete sich nach den örtlichen Verhältnissen verschieden. Die Eaugerichte im alten Sinne erloschen.
Der Herren- und Fürstenstand wurde im schwäbischen Landrechte in
drei Klassen geteilt. Diese Einteilung gründete sich auf das Lehenwesen. In
die 1. Klasse gehörten die „Semperfreien",
das sind die Herren und Fürsten, welche andere 1) Diebolder: a.a.O.. S. 49 und Kaiser-Büchel: S. 167. 2) Diebolder: a.a.O.. S. 49. Z) Diebolder: a.a.O.. S. 50.