— 42 — angehörte. Bischof Heinrich
verwaltete sein Bistum sehr gut,' hatte aber in der damaligen, zeitweilig kaiserlosen Zeit
schwere Kiimpse mit rätischen Adeligen auszusechten und war genötigt, zum Schutze seiner Rechte verschiedene
Burgen zu erwerben
und solche zu bauen, darunter auch die Herrenberg bei Sevelen.
Als nach dem
Aus- sterben der Hohenstausen die Schirmvogtei über das Hochstift Chur erledigt war,
verlieh er sie nicht
weiter. Er war ob seiner
Wirk- samkeit im Reiche
und in der
Kirche hoch angesehen. Der allgemeine Wohlstand wurde durch ihn gefördert und die
Domkirche zu Chur von ihm
vollendet. Nach 2l jähriger
Regierung starb er am 14. November 1272'). 9. Die Grafen von Werdenberg-Sargans. Der obenerwähnte Graf
Hartmann I. von Werdenberg-Sargans erhielt bei der Teilung desvaterlichen Erbes (1260) mit Sargans das
Land ob der Luzisteig bis an die Landquart und unter der Steig Vaduz. Sein älterer Bruder
Hugo I. bekam mit Werdenberg das untere
Rheintal nebst Rheinegg. Die Güter im Walgau, zu Bludenz
und im Montafon
nutzten sie gemein- schaftlich. Auch die Söhne
Hugo II. von Montfort-Feldkirch teilten etwa zu dieser Zeit
ihren Besitz. Es hatten sich
damit schon die Enkel
des einst mächtigen
Hugo I. von
Montfort in 5 Linien geteilt: Drei von Montfort und zwei von Werdenberg. Dadurch wurde die Macht des
Hauses geschwächt und
der Geist der Zwietracht durch die fortwährenden Teilungen lebendig erhalten-). Der Name des Grasen
Hartmann I. von Werdenberg-Sargans erscheint in den
Urkunden seiner Zeit weniger als jener seines Bruders
Hugo I. von Werdenberg. Die beiden waren von ihrer Mutterseite mit den Grafen von Habsburg verwandt'). Um diese Zeit herrschten wieder zahlreiche Fehden ringsum, und es bat
die Aebtissin von SchLnis den Grasen
Hartmann I. von Sargans um Sicherheit und
Schirm sür ihr Eigentum, was ihr 1264 gerne gewährt wurdet. >) Kaiw-Büchel: S. 140 u. s!. 2). Kaiser-Büchel: S, 143. )̂ Kaiser-Büchel: S. 144.