Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 42 — angehörte. Bischof Heinrich 
verwaltete sein Bistum sehr gut,' hatte aber in der damaligen, zeitweilig kaiserlosen Zeit 
schwere Kiimpse mit rätischen Adeligen auszusechten und war genötigt, zum Schutze seiner Rechte verschiedene 
Burgen zu erwerben 
und solche zu bauen, darunter auch die Herrenberg bei Sevelen. 
Als nach dem 
Aus- sterben der Hohenstausen die Schirmvogtei über das Hochstift Chur erledigt war, 
verlieh er sie nicht 
weiter. Er war ob seiner 
Wirk- samkeit im Reiche 
und in der 
Kirche hoch angesehen. Der allgemeine Wohlstand wurde durch ihn gefördert und die 
Domkirche zu Chur von ihm 
vollendet. Nach 2l jähriger 
Regierung starb er am 14. November 1272'). 9. Die Grafen von Werdenberg-Sargans. Der obenerwähnte Graf 
Hartmann I. von Werdenberg-Sargans erhielt bei der Teilung desvaterlichen Erbes (1260) mit Sargans das 
Land ob der Luzisteig bis an die Landquart und unter der Steig Vaduz. Sein älterer Bruder 
Hugo I. bekam mit Werdenberg das untere 
Rheintal nebst Rheinegg. Die Güter im Walgau, zu Bludenz 
und im Montafon 
nutzten sie gemein- schaftlich. Auch die Söhne 
Hugo II. von Montfort-Feldkirch teilten etwa zu dieser Zeit 
ihren Besitz. Es hatten sich 
damit schon die Enkel 
des einst mächtigen 
Hugo I. von 
Montfort in 5 Linien geteilt: Drei von Montfort und zwei von Werdenberg. Dadurch wurde die Macht des 
Hauses geschwächt und 
der Geist der Zwietracht durch die fortwährenden Teilungen lebendig erhalten-). Der Name des Grasen 
Hartmann I. von Werdenberg-Sargans erscheint in den 
Urkunden seiner Zeit weniger als jener seines Bruders 
Hugo I. von Werdenberg. Die beiden waren von ihrer Mutterseite mit den Grafen von Habsburg verwandt'). Um diese Zeit herrschten wieder zahlreiche Fehden ringsum, und es bat 
die Aebtissin von SchLnis den Grasen 
Hartmann I. von Sargans um Sicherheit und 
Schirm sür ihr Eigentum, was ihr 1264 gerne gewährt wurdet. >) Kaiw-Büchel: S. 140 u. s!. 2). Kaiser-Büchel: S, 143. )̂ Kaiser-Büchel: S. 144.
	        

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