Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 34 Die Romanen in Churrätien haben trotz ihrer Vereinigung mit Schwaben (Alemannien) noch immer mit Zähigkeit an ihrem nationalen Rechte festgehaltend. Der 
in rätischen Urkunden dieser Zeit erstmals auftretende Zehnten hatte seinen Ursprung offenbar in römischer Zeit und war in früher Zeit kirchlichen Charakters. Unter 
den fränkischen Königen erhielt der Zehnten 
eine starkeVerbreitungd. 926 brachen die Ungarn in unsere Gegend ein und verwüsteten sied. Zehn 
Jahre später ist Churrätien durch die 
Sarazenen schreck- lich verwüstet wordend. Kaiser Otto I. (936 —973) hatte 
das römische Reich deutscher Nation wieder hergestellt, und Churrätien erhielt wegen der Ver- bindung zwischen Deutschland und Italien wieder besondere Wichtig- keit. Das Herzogtum Churrätien und Schwaben erhielt Otto, ein Enkel Kaiser Otto I.d Nach Herzog Ottos Tode 
erhielt 982 Conrad von Franken das Herzogtum und 
nach dessen Hinscheiden 997 dessen Neffe 
Hermann II. Diesem folgte Ernst I., der Sohn des Markgrafen Leopold von Oesterreich, 
der 1915 aus dem 
Leben schied. Die herzogliche Gewalt über Schwaben und Churrätien wurde durch 
den Kaiser dessen Sohn Ernst II. übertragend. Am Schluhe der Periode 
der sächsischen Kaiser hatten sich die deutschen Kaiser fast alles ihres Grundeigentums und der aus diesem herrührenden Rechte in Ober- und Unterrätien zu Gunsten des Bistums Chur und 
seiner Klöster begeben. 
Der Bischof von Chur hatte die 
volle gräsliche Gerichtsbarkeit über das Tal Bergell und war Eerichtsherr über 
alle seine Gotteshausleute in Ober- und 
Unterrätien, so zwar, daß von der ehemals gräflichen Eerichts- !) PlantaI a.a.O.. S. 397. - -) Planta: a.a.O.. S. 404. s) Peter Kaisers Geschichte des Fürstentums Liechtenstein nebst Schil- derungen aus Churrätiens Vorzeit. 2. Auflage besorgt von Joh. Ban. Büchel. 1923. Selbstverlag des historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. S. 72. lim nachfolgenden kurz Kaiser-Vllchel genannt). 4) Kaiser-Bllchel: S. 73. s) Kaiser-Biichel: S. 79. «) Kaiser-Büchel: S. 80 u. ff.
	        

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