Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 29 — gräflichen Gewalt nicht geduldet zu 
haben scheint. Allerdings haben im Frankenreiche 
die Bischöfe keineswegs bloß als kirchliche Würden- träger, sondern auch als Staatsdiener gegolten. 
Der Bischof und der Rektor wurden durch Bolkswahlen berufen, die der königlichen Bestätigung bedurften. Die Rätier baten den 
König, sie gegen Beeinträchtigungen in seinen Schutz und Schirm zu nehmen, und Karl sagte ihnen dieses zu'). Etwa um 803 erließ Bischof und Rektor Remedius einStraf 
- gesetz, das ohne Zweifel größtenteils nur eine Aufzeichnung in Churrätien schon bestehender Rechtsgewohnheiten war. Es behan- delte 
in 12 Artikeln die damals häufigsten 
und schwersten Ver- brechen und wurde für die 
Romanen erlassen. Dieses Strafgesetz bestätigt, daß bloß die romanische Bevölkerung unter 
der selb- ständigen Verfassung 
Churrätiens stand, wogegen die deutschen Einwanderer dem benachbarten deutschen Gau einverleibt waren. Die obersten Beamten des Bischofs und Rektors waren der Käm- merer oder Schatzmeister, der Mundschenk oder Kellermeister, der Seneschalk oder Aufseher über das Hauswesen, der öffentliche Rich- ter und der 
Stallmeister. Diesen fünf obersten Beamten standen am nächsten die Schultheißen oder Unterrichterd. Die Bezirke, in welche Churrätien eingeteilt war und denen ein Schultheiß vorstand, kennt man aus einer Urkunde 
des 11. Jahr- hunderts. 
Darunter ist genannt „In Planis", welcher 
die Kreise Maienfeld, Oberrheintal, Sarganserland, Easterland bis Schanis und das heutige Fürstentum Liechtenstein umfaßtes. Hinsichtlich der persönlichen Stellung der Bewohner kennt das Gesetz bloß drei Klaffen: Leibeigene, Freigelassene und Freied. Als Strafarten nennt 
das Gesetz für die von ihm behandelten Verbrechen: Geldbußen, körperliche Strafen verschiedener Art, Ein- kerkerung und Verlust des freien Standes^, i) Planta: a.a.O.. S. 301 u. ff. s) Planta: a.a.O.. S. 309 u. ff. ->) Pianta: a.a.O.. S. 31-t. <) Planta: a.a.O.. S. 319. 5) Planta: a.a.O.. S. 323.
	        

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