Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 28 — Neben einem freien Bauernstande habe sich zu dieser Zeit eine Aristokratie des Grundbesitzes gebildet gehabt'). In wirtschaftlicher Hinsicht herrschte das Höfesystem. Ein solcher herrschaftlicher Hof war ein wirtschaftliches Ganzes, das aus einer Anzahl kleinerer Komplexe, die man Huben nannte, bestand. Eine solche Hübe umfaßte ursprünglich etwa 40 Jucharten (etwa 40000 Klafter), d.h. soviel, als von einer Familie bebaut werden konnte. Diese Huben wurden in der Regel von Lehensleuten gegen Entrichtung eines festen Zinses auf eigene Rechnung bewirt- schaftet. Mittelpunkt des Hofes war das Herrengut, das für Rech- nung des Grundherrn, teils durch Leibeigene, teils durch Frohnden der Hofbauern bewirtschaftet wurdet. Eine Kolonie war ein gewisser Komplex, der meist von einem Colonen und seiner Familie bebaut wurde, mitunter aber eines solchen entbehrte. Die landwirtschaftlichen Betriebe bauten Getreide, Obst und Wein und trieben auch Gartenbau. Das Land war zu jener Zeit nicht nur wohl angebaut, sondern auch ziemlich bevölkert, und die meisten jetzigen Dörfer dürften damals schon bestanden haben, wenn auch vielleicht in einzelnen Fällen nur als Höfed. Triesenberg und Planken sind erst bedeutend später durch die Einwanderung der Walliser besiedelt worden, und Schellenberg scheint ebenfalls damals noch nicht als Ortschaft von Bedeutung bestanden zu haben. Aus einer Urkunde von etwa 784, durch welche Kaiser Karl der Große Churrätien in seinen Schutz nimmt und ihm seine alten Gesetze und Gewohnheiten bestätigt, ergeben sich unter anderem folgende Tatsachen und Schlüsse: Zur Zeit der Ausstellung dieser Urkunde bestand in Chur- rätien nicht allein römisches Recht, sondern auch römische Staats- einrichtung. Das Amt des Präses, nun Rektor genannt, wurde den Mctoriden, bei denen es durch mehrere Generationen war, entrissen und wieder dem Bischof übertragen, wobei auffällt, daß sonst Kaiser Karl eine Vereinigung der bischöflichen mit der Y Planta: a.a.O.. S. 295. 2) Planta: a.a.O.. S. 296. Planta: a.a.O.. S. 298 und 299.
	        

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