— 13 — 2. Rätien zur
römischen Zeit. Als Drusus und Tiberius 15 v. Chr die
rätischen und vindc- licischen Völkerschaften unterworfen hatten,
wurden sie zu einer römischen Provinz unter dem Namen Rätien vereinigt. Der größte und kräftigste Teil der Mannschaft wurde weggeführt, um die Widerstandskraft dieser Völker zu brechen'). Aus
der Zeit der
Römerherrschaft ist über die Erenzen Rätiens bekannt, daß dieselben westwärts von
der Furka ausgehend und Urse- len einschließend, längs dem westlichen Eebirgszuge des heutigen Kantons Elarus nach dem Steinerbach zwischen Schänis und Kalt- brunn, von hier über den Speer und längs dem das Toggenburg west- lich begrenzenden Eebirgszuge und von dort in der Richtung
auf Pfyn auf die Spitze des Untersees ging. Nördlich vom Vodensee bildete die Donau von ihrem Ursprung bis zum Einflüsse des Jnn die Grenze. Die östliche Grenze — gegen Noricum — wie auch die südliche Grenze scheinen schwer zu bestimmen
zu sein?). Wenn die Römer ein Land eroberten, fiel aller Boden, der bebaute wie der unbebaute, dem Staate bzw. dem Kaiser zu. Den Landeseinwohnern wurde zwar ein Teil des Grundbesitzes belassen, diese hatten aber daran kein wahres Eigentum, sondern nur eine Art Nutzungsbesitz,
und sie konnten daher aus demselben zu Gunsten neuer römischer Ansiedler vertrieben werden, aber nur so lange, als bis sie das römische Bürgerrecht erworben hatten. Die Güter, die die Kaiser zu ihrer persönlichen Benützung und Verfügung sich vorbehielten —
was so lange möglich war, als zwischen Krön- und Staatsgütern unterschieden wurde — sind viel- fach für Rechnung des Kaisers durch kaiserliche Colonen und Sklaven unter Aufsicht eigener kaiserlicher Verwalter bebaut worden. Von den
Staatsgütern ist ein Teil
gegen Zins in Früchten oder in Geld verpachtet wordend. Zur Beherrschung Rätiens haben die Römer mehrere Stra- ßen über die Alpen gebaut. Nach dem aus dem 4. Jahrhundert n. Chr. stammenden Intinerärium Antonini ging eine dieser Straßen von Augsburg über den Brenner nach Verona, eine andere i) Planta: a. a, O., S, 54, s) Plonta: a. a. O., S. 57 u, sf. s) Planta: a. a. O.. S. 70 u. f.