Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1940) (40)

— 109 — Zum Geleit Am 17. März 1939 konnte man den 100. Geburtstag Joseph Rheinbergers begehen. Das Land Liechtenstein gab aus diesem Anlaß eine Briefmarke mit dem Bildnis des Komponisten heraus. Auch war eine grosse Gedenk- feier — verbunden mit der Enthüllung eines Ehren- mals in Vaduz und der Ausgabe einer Festschrift — geplant. Die Konzerte sollten auserlesene Werke des Meisters zu Gehör bringen, und die noch lebenden ehe- maligen Schüler des großen Kontrapunktlehrers hoffte man an der Feier begrüßen zu können. Da die Arbeiten bis zum Gedenktage nicht abgeschlossen werden konnten, wurde die Feier auf den Spätherbst verlegt. Inzwischen hatten sich die Verhältnisse in Europa geändert, so daß es leider bei einigen örtlichen Veranstaltungen blieb. Es wurde ein Preisausschreiben für Denkmalsent- würfe erlassen; das Preisgericht entschied sich für das Werk des schweizerischen Künstlers Franz Fischer. Der Unter- zeichnete wurde beauftragt, die Festschrift herauszugeben. Sein Bestreben war es, ehemalige Schüler Rheinbergers für die Mitarbeit zu gewinnen, was ihm auch, dank dem Entgegenkommen vieler, in großem Maße gelang. Allen, die an den Arbeiten beteiligt waren, sei hier bestens gedankt: der Hohen Fürstlichen Regierung, die das Werk finanziell ermöglicht hat, dem Festkomitee, dem Preisgericht, dem Schöpfer des Ehrenmals, dem Drei-Masken-Verlag, Berlin, der Universal-Edition, Wien und dem Max-Hesse-Verlag, Berlin, für die freundliche Erlaubnis des Nachdruckes, besonders aber den verehrten Schülern Rheinbergers und andern Per- sönlichkeiten, die im treuen Gedenken an den Meister uneigennützig an dieser Schrift mitgearbeitet oder für das Denkmal einen Ehrensold gespendet haben.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.