— 80 — Noch ein Wort der Erklärung zu den Urkunden, in denen die Zeichen gefunden wurden. Sie
finden sich: In den Archiven des Landgerichts: 1. in den Erbschaftsabhandlungen, Abkürzung: Abh., die beigesetzten Zahlen
geben Faszikel und Nummer an; 2. in den eigentlichen Eerichtsakten, Iudicialia, Abkürzung: I, (meist sind dazu die Iahrzahlen und die Seitenzahlen ange- geben): 3. in dem Regierungsarchiv, Abkürzung: RA., und zwar in den Verhörprotokollen, Abkürzung: Vp., und in den Konferenz- protokollen, Abkürzung: Kp., ferner in den dort hinterlegten Testamenten und Heiratsverträgen: 4. im Eemeindearchiv Triesenberg, Abkürzung: EA. Bei den heute noch gebrauchten
Zeichen ist die jetzige (neue) Hausnummer angegeben.
Wo sich bei urkundlich gebrauchten Zei- chen die Hausnummer ermitteln
lieh, steht die alte Nummer an erster Stelle und die neue an zweiter. Z.V. bedeutet
Nr. 162/204: Nr. 162 alt, Nr. 204 neu.