Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1940) (40)

— 40 — Ein genauerer Vergleich läßt erkennen, daß mehrere Landam- männer später wieder gewählt wurden, nachdem ihre Amtsdauer abgelaufen und ein anderer Landammann zwischenhinein im Amte war. Es scheint, daß Altlandammänner mitunter einfächhin als Landammänner bezeichnet wurden, so daß nicht unbedingt jede der angeführten Jahrzahlen auf ein Amtsjahr des Verzeichneten sich bezieht. Protokolle über Vornahme der Wahlen der Landammänner konnten bisher nur ganz wenige festgestellt werden. Die Wahl fand jeweils in der Zeit um Pfingsten oder im Vorsommer statt, soweit bis jetzt Anhaltspunkte für deren Zeitpunkt vorliegen. Der Hinweis rechts, z. V. Siegel 1, bezieht sich auf die im 2. Teile dieser Arbeit abgedruckten Siegel der Landammänner. Diese Siegel sind zum größten Teile durch Hochw. Herrn Tschugmell festgestellt worden. Auch hiefllr sei ihm bestens gedankt. Die Zeichnungen der Siegel und die Vorarbeiten für die Anferti- gung der Druckstöcke hat Herr Eugen Verling aus Vaduz, wohnhaft in St. Gallen, in vortrefflicher und dankenswerter Weise besorgt. Ein schöner Band mit farbiger Wiedergabe dieser Siegel und anderer Siegel und Wappen, gezeichnet und gemalt ebenfalls von Herrn Verling, hat der Historische Verein vom Künstler erworben und in seinem Archive verwahrt. über die Aufgaben der Landammänner gibt Aufschluß: 
I.' Os- pelt: Zur Liechtensteinischen Verfassungsgeschichte, Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, 37. Band, besonders Seite 13 u. ff.
	        

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