Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1940) (40)

— 30 — Zufälle wieder unerwartet auf die Höhle hinweisen, dürfte die erreichte Abklärung genügen und spricht gegen die Wahrscheinlich- keit, in der Höhle eine alte Kulturstätte zu finden. Der in der Länge der Höhle angelegte Schnittgraben zeigt folgenden Aufschluß. Der Höhlenboden ist mit zirka 30 cm lockerem Verwitterungsmaterial bedeckt, in dem sich Vrandreste und neu- zeitliches Abfallmaterial finden. Darunter folgt eine schieferartige, versinterte Masse, dunkelgrau und von zäher, lederiger Struktur. Genauere geologische Untersuchungen des Materials wurden nicht durchgeführt, aber es macht den Anschein, daß es sich um eine eis- zeitliche versinterte Lehmschicht handle. Diese Schicht wurde stellen- weise bis 1,50 m tief angeschnitten, ohne sie durchstoßen zu können. Kulturspuren waren, mit Ausnahme in der erwähnten rezenten Deckschicht, nicht festzustellen. Die Weiterarbeit hätte mit beträcht- licheren Mitteln durchgeführt werden müssen. Die weitere Unter- suchung wurde deshalb aufgegeben und der Graben wieder einge- füllt. Sollte die vorläufige Annahme des eiszeitlichen Boden- materials durch genauere Untersuchung bestätigt werden, scheint es ausgeschlossen, daß in so geringer Höhe über dem Talboden, der ausgesprochen See- und Sumpfgrund ist, menschliche Siedlungsreste vorhanden sein können aus einer Zeit, die in unserer Gegend bis heute überhaupt fundgeschichtlich noch nicht belegt werden kann. 2. Schsan: Alemannisches Gräherfelo Die Tatsache einer ausgedehnten alemannischen Eräberstätte bei der alten Kirche in der oberen „Specki" in Schaan ist durch wiederholte Zufallsfunde bei Haus- und Straßenbauten festgestellt, und der Historische Verein besitzt in seiner Sammlung einiges sehr beachtenswertes Fundmaterial. Um einerseits über die alte Be- gräbnisstätte und ihre Zusammenhänge weiteren Aufschluß zu erhalten und um andererseits das ^Studienmaterial dieser Kultur- periode durch eventuelle Funde zu bereichern, beschloß der Vorstand des Vereins, über ein beschränktes Gebiet genauere Bodenunter- suchungen durchzuführen. Nach der Erkenntnis der bisherigen Grab- funde mußte für die Grabung das Anwesen Hs.-Nr, 156 und die
	        

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