Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1940) (40)

— 260 — „ein Werk für Streichinstrumente und Klavier" sowie „ein Wer! für Vlasinstrumente allein oder für Blasinstrumente im Verein mit Klavier und Streichinstrumenten" in die Wege zu leiten. Im- merhin recht ansehnliche Honorare waren hierfür bereitgestellt, die aus Überschüssen der Bonner Kammermusikfeste zur Verfügung standen. Im Juli 1897 wurde die „Preisausschreibung" veröffent- licht und im November des folgenden Jahres eine solche für „ein Werk für Blasinstrumente" wiederholt, da von den bisher einge- reichten Werken dieser Gattung keinem ein Preis zuerkannt werden konnte. Angesichts der zweifelhaften Erfolge damals üblicher Preis- ausschreiben, die wohl durch den glücklichen Ausgang der Mailänder 8on?vKN0-Opernkonkurrenz von 1890 angeregt waren, mochte ein weiteres Preisausschreiben mancherlei Bedenken hervorrufen, allein bei der Beschränkung auf reine Kammermusik durfte die Beteili- gung ernster Musiker schon erwartet werden. Bevor das Preisausschreiben des Beethoven-Hauses zur Ver- öffentlichung gelangte, bereitete zunächst die Wahl der Preisrichter einige Schwierigkeiten. Schließlich 
einigte sich die Leitung des Beet- hoven-Hauses auf folgende Persönlichkeiten: Josef Joachim, Hein- rich von Herzogenberg, Joseph von Rheinberger, Carl Reinecke, Eusebius Mandyczewskr) und Leonhard Wolfs. Im Preisrichterkollegium treffen wir demnach hier Rheinberger, der damals am Ende eines an künstlerischen Erfolgen und äußeren Ehren reichen Lebens stand. Seine zahlreichen Werke waren auch jetzt in einer Zeit, in 
der sich neue musikalische Strömungen durch- zusetzen begannen, nicht vergessen, der Bayrische Staat verlieh ihm die höchsten Auszeichnungen, die er zu vergeben hatte. Nach wie vor besaß er die Sympathie zahlreicher Schüler, die aus allen Län- dern zu ihm nach München strömten und, mochten sie teilweise auch neuen Zielen folgen, in ihm den Meister kontrapunktischer Kunst verehrten. Gemeinsam vor allem mit Herzogenberg, Reinecke und Mandyczewski war ihm nun das Richteramt für neue Kammer- musik anvertraut, und damit die Prüfung der eingereichten Arnei- en Künstlern zugewiesen, 
die sich bereitwillig zur 
Verfügung stell- en und ihren gerade im Hinblick auf die Kammermusik nicht leichten Aufgaben gewachsen waren. 
Es. ist immerhin von Interesse, ms den bisher unbekannten Akten des Beethoven-Hauses gerade Äb>nnverger als Preisrichter zu verfolgen und damit einen PUck
	        

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