— 21 — An der Gründungsversammlung des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein am 10. Februar 1901 wurde als Zweck und Ziel dieses Vereins in H 1 der Satzungen festgelegt, die vater- ländische Ceschichtstunde zu fördern und zur Erhaltung der natür- lichen und geschichtlich gewordenen liechtensteinischen Eigenart den Heimatschutz zu pflegen. Um diesen Zweck zu erreichen, wurde folgendes vorgesehen: „I. Der Verein gibt ein Jahrbuch heraus, das enthalten soll! s) die Protokolle über die Verhandlungen des Vereines; b) grössere und kleinere Aufsätze über die ältere, neuere und neueste Geschichte des Fürstenhauses, des Landes und einzelner liechten- steinischer Gemeinden; c) eine tunlichst vollständige Sammlung aller noch vorhandenen, das Land und die Gemeinden betreffenden wichtigeren Urkunden von den ältesten Zeiten an; ci) Berichte über archäologische Funde und Erwerbungen; e) Beschreibungen und Bilder von alten Baudenkmalen und alten, schönen Heimstätten sowie von deren Einrichtungsgegenständen; s) Darstellungen über alte Sitten und Gebräuche, Sagen, Sprich- wörter und Volkstrachten; ß) Aufsätze geographischen und naturwissenschaftlichen Inhaltes, die das Fürstentum berühren. II. Der Verein wird mit geeigneten Mitteln anstreben, die Eigenart des Landes zu erhalten: 3) durch Schutz des Landschaftsbildes, der erhaltungswürdigen Sitten und Gebräuche; d) durch Pslege der bodenständigen Bauweise, sowie sie charak- ieristisch und beachtenswert ist, und durch Erhaltung der beste- henden, historisch interessanten Bauten; c) durch tunlichsten Schutz der Naturdenkmäler des Landes. III. Der Verein wird die seiner Obsorge anvertraute San?in. lung liechtensteinischer Altertümer, für welche er einen Konservator aufstellt, möglichst zu erweitern suchen."