Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 94 — als besonders wertvoll bewährt, was schon daraus hervorgeht, daß eiue Reihe gerade volkswirtschaftlich wichtiger Gesetze seiner Initiative entstammte, Liechtenstein ist in dem geschilderten Zeiträume ein wohl- geordnetes Staatswesen geworden und seine Einwohner haben sich ans den srüher vielfach recht ärmlichen Verhältnissen zn einem zwar bescheidenen aber gesunden Wohlstände emporge- schwungen. Man kaun füglich sageu, daß innert der genannten 40 Jahre in unserem Lande zur Hebung des Volkswohles mehr geschehen ist, als vorher in einem Zeiträume von 2—3 Jahrhunderten. Möge Gottes Hand auch in der Zukuust schützend über unserem schönen Alpenlande ruheu und möge der Gcschichts- schrciber, der einst über die Tätigkeit des Landtages im zwanzig- sten Jahrhundert berichtet, in der Lage sein, von einem-wciteren Emporblühen des Landes melden zu können.
	        

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