Der landsch. Armenfond betrug Ende 1889 63,986 fl., Ende 1900 erreichte er die
unsehnliche Höhe von 101,158 sl. Wir huben bereits oben in dem Berichte über den Landtag vom Jahre 1900 Gelegenheit gehabt, über die neuen gesetzlichen Maßnahmen zu rescrieren, ivelche eine raschere und ergiebigere
Vermehrung dieses wohltätigen Fondes be- zwecken. Der landsch. S ch u l f o n d hatte Ende 1889 ein Vermögen von 41,321 fl., Ende 1900
ein solches von
54,221 st. Die Zinsen dieses Fondes wurden bis zum Jahre 1900 der Landeskasse als Beitrag zur Deckung der Schulersordernisse überwiesen. Auf Grund des
im Jahre 1900 beschlossenen Gesetzes betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den
Elementarschulen sollen vom 1. Jcmnar .1901 an die Pensionen der Lehrpersonen nnd deren Hinterbliebenen ans den Interessen des Schulsondes ausbezahlt iverdeu.
Der Fond erhält seine Zuflüsse gemäß der neuen Bestimmungen aus deu jährlichen gesetzlichen Beiträgen der definitiv angestellten Lehr- versonen, aus deu Schulstrafeu, aus
deu Fvndsinteressen, so- weit sie uicht für Rnhegcuüssc der Lehrpersonen benötigt werden und aus nllfälligen Vergabungen. Der
fürstliche Landesivohllätigkeitsfond betrug Ende 1889 11,718 fl., Ende 1900 19,163 fl.
Der Zuwachs rührt hauptsächlich von einer weiteren hochherzigen Spende des
regierenden Fürsten her, welche er
im Jahre 1896 diesem Fonde widmete, zum Teile aber auch von Ersparnissen, ivelche die fürstl. Regierung in den letzten 1 Jahren erzielt hatte. Die Verweuduug
der Foiidsintcressen dient ausschließlich humaueu Zwecken. Der
PensionZsond f ü r S t a a
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e st e l l t e, welcher mit
dem Pensionsgesctze vom 18. Dezember 1888 ins Leben gernfen ivnrde, ivies Ende 1889 ein Vermögen von 238 fl. ans, Ende 1900
ein solches von
1057 sl. Zu erwähnen sind noch die drei vom Lande verwalteten Stiftnngsfondc: Die l)r.
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deren Interessen in
der Hauptsache für die Landesschute verwendet werden, be- trug Eude 1889 20,710 fl., Ende 1900 21,001 fl.