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da sonst,den bei der Benderner Brücke znsawinensließenden Geivässern
kein besserer Ablanf gegeben ivcrden könne.
Liechtenstein müsse daher trachten, daß ihn?
ge- stattet iverde, den Kanal bei Bangs vorbeizuziehen,
da diese Ortschaft dnrch einen richtig angelegten Kanal nnr gewinnen könne. Der Landtag
fprach sich im Sinne
des Kommissions- antrnges sür die vorläufige Erstellung eines Binnenkanalcs von Bendern bis
zur Jllspitze aus, dessen Kosten ans 500,000 sl. berechnet waren. Dabei bedingte er derartige Kanalprosile, daß die Aufnahme der oberländischen Binnengewässer ermöglicht werde. Zugleich ersuchte er
die fürstl. Regierung, bei unserem. Nachbarstante Oesterreich möglichst bald und unter Klarlegung der Verhältnisse
die Konzession zur Durchführung des Kanales von der Landcsgrenzc bis
znr Jllspitze zn erwirken. Die Be- schlußfassung über die allerdings recht schwierige Finanzsrage wurde einem späteren Zeitpunkte vorbehalten. Die Mitteiluugeu, welche
die fürstl. Regieruug im folgen- den Jahre über die begonnenen Verhandlungen dem Landtage machte, ließen eine durchaus ablehnende Haltung der interes- sierten Gemeinde Altenstadt nnd des Nvrnrlberger Landtages erkennen, sv daß
die Aussichten, die
gewünschte Konzession zn erhalten, recht geringe
waren. Zn dieser Haltung hatte offen- bar
das technische Gutachten, welches der Bauleiter der vor- arlbergischeu Rheiuregulierung, der k. k. Baurat F. Krapf, über
die Znlässigkeit der Ableitung der liechtensteinischen
Binnen- gewässer ans österreichisches Gebiet erstattete und in welchem sowohl dns Projekt nls auch die dnrnn geknüpften Rechtsnn- schnnnngen nngefochten wurden, viel beigetragen. Unter diesen Umständen faßte der Lnndtng im Jnhre 1901. den Beschluß, das erste Projekt, dessen Durchführung zwar mit großen Kosteu verbunden gewesen wäre, aber in gründlichster Weise der Rückstanung des Rheines und der drohenden Ver- sumpfung abgeholfen hätte, fallen
zn lassen nnd nach anderen Mitteln
zu sucheu. Es ivnrde daher
die sürstl. Regierung
er- sucht, ein nencs
Projekt, dessen Durchführung
der Konzession von Seite des Auslandes nicht bedürfe, aufstellen
zn lassen. Ein solches wurde dann anch dnrch den Banrat Krapf ausge- arbeitet. Dasselbe sieht die Ausmüuduug des Kanales innert