dadurch geschaffene neue Waldeinteilung, welche sich möglichst dem Weguetzc anschließt, bezweckt die Ausschließung aller Wald- orte für die Holzabsuhr und damit die Ermöglichung einer entsprechenden Verteilung des Hiebes auf mehrere Schlag- toureu (Hiebszüge). Sie erleichtert die Bcstandespflege nnd die Ausübung des Fvrstschutzes. Der ueue Wirtschaftsplau gab zunächst die nötige Direktion für die nächsten zehn Jahre (1893—1902). Wie ich den Auszeichnungen, welche mir der sürstl. Forstverwnltcr Richard Hancl znr Vcrsügnng stellte, entnehme, betrug das Holzqunntnm, welches in dieser Periode den Gemeindewäldern entnommen wurde, 38,680 Festmeter. Davon entfallen nnf die einzelnen Gemeinden: Festmetcr bei einem Waldkomplexvvn Auf Vaduz
8020 569 Hektar „ Triesen
8180 766 „ „ Batzers
7770
701 „ „ Triesenberg
5110
382 „ „ Schaan
9930
589 „ „ Planken 2610
211 „ Eschen 6770
252 „ „ Mauren
5020 161 „ Gamprin
1950 83 „ „ Ruggell 1610 50 „ „ Schellenberg
1710 30 „ 58,680 3833 Hektar Nach Abzug der Erutekosten kann der Wert dieser Holzung bei eiuer Ausnützung von 60o,o Nutzholz uud 10 v/o Breuu- holz auf 715,236 X verauschlngt werden, d. h. ein Jahres- ertrag von 71,523 Iv. ') Dieser Durchschiiittsertrag entspricht bei einer 3 °/o Verzinsung einem forstlichen Grundkapital von 2,181,097 X. Die Gemeinden besitzen demnach in ihren Wald- ungen eine wertvolle Einnahmquelle nnd haben allen Grund, dieses Eigentum zn wahren und rationell zu pslegen. Die ° >) Diese Angaben betreffen nnr die Gcincfudewälder in der Ein- teilung, die Alpmäldcr und außer Einteilung befindliche Walddistrikte sind davvn ausgenminnen.