Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 48 — Brücke gedeckt seien nnd ein genügender Fond vorhanden sei, das Brückengeld wieder in Wegfall konnne. Die fürstl, Re- gierung erteilte dann mich diese von den genannten Gemeinden uachgesuchtc Bewilligung, Dem Snbventionsgesuche der Gemeinde Triesen- berg entsprach der Landtag durch Gewährung eines Landes- bcitrages von 250 fl, zur Erstellung eines breiten Fuß- weges vou Grüscha mich Letze. Deu durch Hagelschlng schwer geschädigten Ge- meinden Balzers, Eschen, Mauren, Gamprin nnd Triefen bewilligte der Landtag Hilfsbeiträge nnd zwar in der. Weise, daß denselben der erwachsene Schaden an notwen- digen Lebensmitteln zn einem Dritteile ans der Landeskassa ersetzt werde. Der Gesnmtschnden bclief sich ans annähernd 20,000 fl. Der Geineinde Mauren wurde zur Erstellung von Wegen iu ihreu G emeindewaldungen ein Landesbei- trag vvii 185 sl. gewährt. Der freiwilligen Feuerwehr von Eschen votierte der Landtag einen Landesbcitrag von 100 fl. Zn den Schutzbanten in der zwischen Schaan und Bnduz gelegenen Rappenstcinerrüfc bewilligte der Landtag einen Kredit von 1000 fl. Die Fabriksfirma Jenny und Spörry hatte zu deu unteren Bauten ebenfalls einen Beitrag von 1000 fl. offeriert und sich außerdem verpflichtet, die ge- planten oberen Verdauungen, welche mit 5000 fl. veranschlagt waren, auf ihre Kosten erstellen zu lassen. Leider zerstörte ein ungewöhnlich starker Rüfegnug die letzteren Schutzbauten, welche durchwegs in Stein erstellt waren, kurze Zeit uach Fertigstellung. Zur Wiedereinführung der Schiffsfähre in Rug- gell bewilligte der Landtag einen jährlichen Lnndesbei- trag von 150 fl. ') >) Johann Büchel von Ruggell hatte im 
Jahre 1894 ein Hänge- rollbahn über den 
Rhein erstellt und zn deren Erstellung vom Laiide eine Subvention 
von 1OOO sl. 
erhalten. Diese Einrichtung erwies sich als völlig unbrauchbar und mußte wieder abgetragen 
werden. Die be- dingungsweise gewährte Subvention wurde ihm gegen dem belassen,
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.