Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

die verifizierten Laudtagsprotokolle über die öffentlichen Sitz- ungen jederzeit ganz nach Beliebe» in der amtlichen Zeitnng zn verlantbnren. Am 25. Oktober ivnrde der Landtag durch Verfüg- ung des Landes fürsten mieder einberufen, mvrnuf in der Sitzung vom 30. November 1895 die Differenzen defini- tiv beendet murden. Die Gcsetzesvorlagc, welche das Pe tit i o nsr ech t an den Land e s n n s s ch u ß unter dem Vor- behalte, daß es sich nm wichtige und dringende Fälle und ohne Umgehung des Wirkungskreises der landesfürstlichen Behörden handle, ausdrücklich anerkennt, fand einstimmige An- nahme, >) und die befriedigenden offiziellen Erklärungen des Regierungskomnüssärs wurden znr Kenntnis genommen. Der Landtag beschloß mit der GesetzcSnnnahme folgende Erklärung: „Mit der Zlnnnhmc des von der Regierung 
vorgelegten Gesetzes über den Wirkungskreis 
des Lnndesnnsschnsscs erklärt der Landtag zu- gleich, daß er darin 
die gesetzliche Festlegung der bis zum Jahre 1894 gepflogenen Uebung erblickt und 
daher seine in 
dem Beschlusse vom 30. Juli d. I. 
ausgesprochenen Beschwerden betreffend die Kompetenzen des Lnndcsnusschnsses als behoben betrachtet. Nachdem scrncr die sürstl. Regierung die offizielle Erklärung abgegeben hat, daß nunmehr die Ver- öffentlichung der Landtagsbcrichtc in der bis Ende 1894 durch dos Lnud- tagsburenu geübten Weise erfolgen könne nnd daß außerdem dem Land- tage zu feder Zeit das Recht zustchc, die Protokolle der öffentlichen LandtngSsitznngen auch im amtlichen Blatte zu vcrlautbnrcn, sind die ebenfalls ni» 30. Juli vom Landtage vorgebrachten Beschwerden nls er- ledigt anzusehen." So endigte der hier in Kürze geschilderte Znnschenfnll, in welchem der Landtag für die nach seiner Ansicht durch die Berfassuug gewährleisteten Rechte mit Entschiedenheit eingetreten war nnd in welchem schließlich auch die Regierung durch ein nnerkennuugswertes Entgegenkommen die Hand zum Friede» bot. — Eine Frage, welche de» Landtag auch iu deu späteren Jahren wiederholt beschäftigte, betrifft die im Jahre 1894 an- geregte Erstellnng eines neuen Iandschäftlichen Bin- nenkannls. Es hatte nämlich der Landtag in der Sitzung vom 25. Juli 1894 an die Regierung das motivierte Ersucheu ') L. G. B. Nr. 2 189b. Gcsctz vom 29. XII. 189S.
	        

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