Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

1894 als durch bloßes Verseheu erfolgt, amtlich berichtigt morden rvar. Auf das hiu übersandte der Präsident des Land- tages einen Artikel an die Redaktion des „Liechtensteiner Volks- blatt", in welchem konstatiert wird, daß der betreffende Land- tagsbericht ohne Wissen des Lnndtagsburcau erweitert wordeu sei und zwar in der Richtung, daß hiebei nur die Gegner des Kvnmnssionsantrages zum Worte gekommen seien nnd daß es daher am Platze sei, auch deu Standpunkt der Befürworter kennen zu lernen, weshalb der betreffende Kommissionsbcricht veröffentlicht werde. Der f ü r st l. Landesve r w eser verbot der Redaktion des Amtsblattes die Aufnahme dieses Artikels und ließ am 26, September 1891 an den Einsender eine Mit- teilung ergehen, in welcher erklärt wird: Die offizielle Bericht- erstattung über die Landtngsverhandlnngcn im amtlichen Blatte stehe nicht dem Landtage, sondern einzig uud allein der Ne- gierung zn, nieder das Lnndtagsplenum, noch das Landtags- burca» seien hiczu berechtigt. Iu der zweiten Landtagssitznng vom 1. Juli 1895 wur- den diese Vorkommnisse und die damit verbundenen Vcr- fassungssragen einer Kommission zur Prüfung und Berichter- stattung übertragen. Der Regierungskommissär Lnndesverweser v. Stellwag erschien jedoch mil der schriftlichen Motivier- ung, daß er die Freiheit der Diskussion durch seiue An- wesenheit nicht beirren wolle, zn keiner dieser Kommissivns- sitzungen, obwohl er jedesmal vom Landtagsvräsidentcn hiezu eingeladen worden war. Die gehegte Hoffnung, durch gegen- seitige Aussprache in der Kommission zn einer Verständigung zu kommen und den offenen Dissens zu vermeiden, ivurde damit vereitelt. In der Pleunrsitzung vom 39. Juli 1895, welche von vor- mittags 9 Uhr bis nachmittags 3 Uhr dauerte, faßte alsdann der Landtag uach langen Debatten, welche über Anordnung des Regierungschefs stenographisch aufgenommen wurden und zu welche» eiue große Anzahl von Zuhörern sich eingefnnden hatte, mit allen gegen eine Stimme (Dr. Schlegel) zwei Beschlüsse. In dem ersten sprach der Landtag sein Bedauern aus, daß die fürstl. Regierung in offizielle» Aktenstücken die vcr-
	        

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