Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 130 — Bischof Ortlieb erschien ebenfalls vor dem Kaiser nnd bewies ihm sein Recht auf die vier Dörfer, auf den Zoll und die ge- nannten Aemter, ausgenommen die Vogtei zu Chur. Fried- rich III. bestätigte ihm auch seine wohlbegründeten Ansprüche und,befahl, daß die Stadt nur einzig die Vogtei in Chur selbst einlösen könne (Innsbruck, 10. März 1489). -) Im gleichen Sinne, und wohl gestützt auf diesen kaiserlichen Entscheid, urteilte ein Schiedsgericht am 25. April 1489.") Die Dörser Zizers, Jgis, Untervaz und Trimmis sollen unter der hohen Gerichtsbarkeit des Stiftes Chur verbleiben. Als Grenze zwischen der Stadt und den Dörfern wird die -ge- mauerte Letzt nnd ein steinernes Bild angenommen. Die Stadt soll berechtigt sein, die Reichsvogtei mit 700 Pfund Pf. einzulösen. An? 23. Juni gl. I. bescheinigt der Stadtrat, daß er gegen Erlegung der erwähnten Summe die drei königlichen Urkunden, welche die Reichsvogtei betreffen, vom Bischöfe er- halten habe, b) Die Stadt hatte nun ihr Ziel der Hauptsache nach er- reicht, wenn es ihr auch nicht gelungen war, die vier Dörser als Untertanenland zu erwerben. Nun suchte sie die hohe Gerichtsbarkeit sogar auf den bischöflichen Hofbezirk, also die Residenz des Bischofs auszudehnen. Allein ein Schiedsgericht von, 25. September 1489 bestimmte: Die hohe Freiung und Qbvigkeit über den ganzen bischöflichen Hosbezirk init allen Gerechtigkeiteil gehört wie von altersher allein dem Bischöfe von Chur. 4) Bischof Ortlieb brachte das Hvchstift finanziell wieder in viel besseren Stand. Von Verpfändungen und Schuld- verschreibungen, die unter seinen Vorgängern an der Tages- ordnung waren, finden wir keine Spur, dagegen wurden sehr i) Ladurner I. S. 793. Schiedsrichter: Johann Abt von Disentis, Freiherr Peter von Hölven, Fridolin Anton Häuser Landvogt im Sarganserlnnd, Raget Sasinn Ammann zu Disentis und Jakob Öug, Aminnnn zu Stürvis. Chur-Tirol. Archiv. B. f. 11V. ' l. c. f. 218. ') B. A.
	        

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