Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 124 — rechts mit Zürich sei der Bischos hiezu verpflichtet. ') Dieser lieh sich jedoch in die Sache nicht ein und blieb neutral. Die Eidgenossen rückten ins Thurgau und ins österreichische Rhein- tal. Ein Teil derselben zog im Einverständnis mit den Grafen Wilhelm und Georg von Sargans ins Sarganserland und dann in das Gebiet des Bruders unseres Bischofs, in die Grafschaft Vaduz und plünderte letzteren Ort sowie das Dorf Schaan. Bischof Ortlieb suchte in Verbindung mit dem Pfalz- grafen Ludwig und den Bischöfen von Konstanz und Basel zu vermitteln. Jufolgedessen wurde bald ein Waffenstillstand nnd fodann im 
Jahre 1461 Friede geschlossen. Nuu kamen neue Austände zwischen den Leuten im Untereng adin und dem Herzoge. In dieser Landschaft gab es österreichische Herrschaftsleute, sowie Gottcshausleute der Stifte Chur, Münster uud Mnrienberg. Die Gotteshaus- leute von Chur hatten mit Leuten der drei andern Kategorien Verbindungen eingegangen, was Oesterreich nicht dulden wollte. Dazu kamen Streitigkeiten wegen Waldungen, Schloß Tarasp usw. Man 
einigte sich im 
Jahre 1463 auf den Bischof Ort- lieb als Schiedsrichter. Allein bevor dieser einen Spruch fällen konnte, kam es zu gegenseitigen Gewalttätigkeiten. End- lich wurde unter Vermittlung des Bischofs im 
Jahre 1467 ein Friede geschlossen. Nach dem bezüglichen Vertrage sollen die Herrschaftsleute im Engadin und Münstertal noch öster- reichischem Landrechte leben, dagegen die Gotteshausleute den Eiden, welche sie Oesterreich geleistet, entbunden sein. Die Frage der Verbindung mit dem Gotteshausbunde blieb dem kompromissnrischen Spruch des Grafen Nikolaus r>on Zollern vorbehalten. Dem Herzog Sigmund werden die noch Nau- ders gehörenden hohen Gerichte im Engadin, sowie die Beste Tarasp bestätigt. )̂ Der Inhalt des vom Grafen von Zollern erlassenen Spruches ist uns nicht bekannt. 
Tatsache ist, daß noch nicht alle Anständc geregelt waren und daß Bischof Ortlieb nun zu- gunsten der Gotteshausleute auftrat und ebenso seine eigenen y Eidgenössische Abschiede II. S. 303. (28. Oktober 1460.) Jäger, Verhältnisse ?c. > , Moor, Gesch. I. S. 385.
	        

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