Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

— 116 — Herzog Sigmund mit der Neste Marschlins, sowie mit den Leuten und Gütern zu Malans belehnt. Ein anderer Bruder des Bischofs, Rudolf, wurde Domdekan von Chur. Die päpst- liche Bestätigung des Bischofs Ortlieb erfolgte schon nm 21. Juli 1458. Zu dieser Zeit war er erst 33 Jahre alt und hatte nur die niederen Weihen empfangen. Darum erteilte ihm Papst Kalixt III. die Erlaubnis, sich von einem beliebigen Bischöfe die höheren Weihen und sodnnn die bischöfliche Konsekration erteilen zu lassen. Die letztere erhielt er erst am 27. März 1463 in der Donikirche zu Como vom dor- tigen Bischose Lazarus Searampi.-) Bereits am Sonntag vor M. Himmelfahrt 1458 huldigte die Stadt Chur dem ueuen Bischöfe. In derselben war schon seit längerer Zeit das Bestreben vorhanden, sich vom Bischöfe unabhängig zu machen. Am 27. April 1464 ivütcte in der damals meist von Holz erbauten Stadt eine solche Feuersbrunst, daß einzig der bischöfliche Hof mit St. Luzi, das Kloster St. Nikolaus und der sogenannte R'-rschacher Hof übrig blieben. Der Rat wandte sich uun unverzüglich nn Kaiser Friedrich III. und stellte demselbeu vor, es seien bei diesem Unglücke alle Freiheitsbriefc und Pergamente der Stadt verbrannt. Die Gesandtschaft erwirkte vom Kaiser nicht nur die Bestätigung der alten Rechte', sondern auch neue äußerst wichtige Privilegien. Friedrich III. gestattete der Stadt durch Diplome vom 28., 30. und 31. Juli 1464 insbesonders das Recht der Benennung „Bürgermeister und Rat", die Exemption von allen Reichsgerichten, die Einführung der Zunftverfassung, die Besteuerung aller auf Stadtgebiet liegenden Güter, seien sie weltlich oder geistlich (mit Ausnahme der Schenkungen zu frommen Zwecken), die Hälfte des Umgeldcs vom Weine. -) Diese Vergünstigungen waren geeignet, Ansehen uud Aufblühen der Stadt mächtig zu fördern, allein der Bischof mußte sie als Beeinträchtigung seiner Rechte ansehen. Er scheint sich den kaiserlichen Bestimmungen gefügt zu haben, allein es trat doch eine gewisse Spannung zwischen ihm und der Stadt ein. Das wichtigste kaiserliche Zugeständnis, die >) Chur-Tir. Arch. B. f. 163. -) Mohr, Gcsch. von Grnul'ündc», I. S, Z80 und 881.
	        

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