Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1904) (4)

^ 14 — „Der Landtag findet im Interesse des volkswirtschaft- lichen Gedeihens unserer Kreditverhältnisse die Einführung passender Erleichterungen zweckdienlich nnd notwendig nnd beauftragt die Finanzkommission, diese Frage zu prüfen nnd demnächst geeignete Vorschläge über Verbesserungen der Statuten unserer landschaftlichen Sparkasse zu machen." Der Antrag fand Annahme und die beauftragte Kom- mission erstattete eingehenden Bericht über die wünschenswerten Abänderungen, welche auch in der von der Regierung im kommenden Jahre vorgelegten Gesetzesnovelle zum größten Teile berücksichtigt wurden. Um Wiederholungen zu ver- meiden, werden wir bei Besprechung dieses Gesetzes auf den Antrag nnd den Kommissionsbericht zurückkommen. Die eben- falls vom Vorsitzenden angeregte Frage der Steuerreform wurde kommissionell vorberaten und sührte zu folgender Re- solution, welche der Landtag mit großer Mehrheit annahm: „Der Landtag erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit der Steuerreform an und zwar besonders im Hinblicke auf die Gemeindestenern, welche bisher ausschließlich auf dem Grund- steuerkapital lasten und die rechtlich ebenso belastbaren anderen Einkommensquellen frei lassen. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Frage überträgt der Landtag die weitere Prüfung der- selben dem Lnndesausschnsse nnd stellt zugleich an die hohe fürstl. Regierung das Ersuchen, eingehende Studien über diesen Gegenstand zu veranlassen." Der vom Präsidenten erstattete Kommissionsbericht äußerte sich hierüber unter Anderem wie folgt: „Das provisorische Steuergcsetz vom Jahre 1865 )̂ und die Ab- änderung einzelner Teile desselben in den Jahren 1869,-) 1879^) und 1887^) bczichei? sich ausschließlich nur auf die Landessteuer. Ueber die Gemeindesteuern fehlt ein eigentliches Gesetz und sind diesbezüglich nur einzelne Bestimmungen in, Gemcindcgesctze vom Jahre 1864") und das i) Vergl. Jahrbuch I., S. 
119 ss. -) Vergl. Jahrbuch 1., S. 123. 3) Vergl. Jahrbuch III.. S. 40 ff. ->) Vergl. Jahrbuch III., S. 83 ff. Vergl. Jahrbuch I., S. 104 ff.
	        

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