Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1939) (39)

- 47 - erklärte — mit welchem Rechtstitel ist unbekannt —, daß die beiden Festen Friberg und St. Eeorgenberg, im Churer Bistum gelegen, ihm und seinen Brüdern angefallen seien, und gab sie am 25. Ja- nuar 1342 dem Grafen RudölfIV. von Werdenberg-Sargans und dessen Gemahlin, Ursula von Vaz, zu Lehen, nachdem letztere ausdrücklich zu des Herzogs Gunsten auf ihre Ansprüche Verzicht geleistet hatten. Es dürfte dies beweisen, daß die betreffenden An- sprüche von vazischer Seite herrührten °°. Falls Rudolf IV. und Ursula ohne Söhne sterben würden, so sollte das Lehen an Ru- dolfs IV. Bruder, Hartmann III. von Werdenberg-Sargans, übergehen. Dies war das erste Mal, daß Letzterer in dieser Ange- legenheit genannt ward; er sollte bald genug dabei schlimme Erfah- rungen machen. Die Verleihung des Lehens durch Herzog Alb- recht II. an die Sarganser sollte in Anbetracht der Dienste, die Graf Rudolf IV. von Sargans und sein Bruder, Hartmann III. den Herzögen geleistet haben, erfolgen. Diese sprachen die Erwartung aus, daß die Grafen ihnen auch ferner zu Diensten sein werden, ausgenommen gegen den Kaiser Ludwig, alle Grafen von Werden- berg, von Fürstenberg, von Hohenberg und Friedrich von Toggen- burg'". — Mit diesem Machtentscheid.des Habsburgers und den da- mit verbundenen rechtlichen Auswirkungen waren aber die Brüder von Räzüns nicht zufrieden, und die Fehde nahm ihren Fortgangs. Nach Anfang Mai 1342, wobei Hartmann111. beim Teilungs- vertrag zwischen ihm und seinem Bruder urkundlich erscheint — wir werden auf denselben zurückkommen —, aber vor dem 18. Juli 1343, muß abermals ein Treffen stattgefunden haben, in welchem Graf Hartmann III. in die Gefangenschaft der Räzünser geriet. Unter dem zuletzt genannten Datum kam aber ein Ver- gleich zustande, nach welchem Graf Rudolf IV. von Werdenberg- Sargans den Heinrich von Räzüns und den Hans von Rietberg, die von Räzüns dagegen den Grafen Hartmann III. frei- gaben'". In Betreff der streitigen Angelegenheit selbst wurde zu Anfang des folgenden Monats, am 2. August 1343, bestimmt, daß Graf Rudolf IV. von Werdenberg-Sargans und seine Gemahlin Ursula zu Gunsten ihrer Oheime, der Brüder Walther, Christoph, Heinrich und Donat von Räzüns auf alle Ansprüche, die sie haben auf Güter und Herrschaft „Raingers seligen von Friberg und St. Eörienberg" verzichten, wofür sie von denen von Räzüns 1MV
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.