— 149 — Alt-Landammann Georg Bürkli als Vertreter des Adam Lampert gibt zu, daß
der Handel so abgeschlossen worden sei, wie der Jud angab. Der.Jude habe zum
Lampert gesagt, hier habe er ein 5jähriges
Roß, gesund und
ein besseres könne er nicht bekommen. Worauf Lampert
einen Falken und 11 fl. aufzugeben versprochen habe und
der Tausch stattfand. Pferd und Wagen habe er
dann müssen fahren lassen und nicht nach Schaan fahren können; er habe das Gefährte am anderen Tag von Feldkirch geholt. Seinem
Roß sei gleich Haut und Haar abgestriegelt worden und bald
darauf sei es umgefallen. Er bittet, daß ihm von
Kläger Pferd und Unkosten bezahlt werden. Spruch: Weil aus
schriftlichem Zeugnis Kläger Wolf Levi seine Sache, daß nämlich
der Tausch beider Pferde für Reu und Treu ergangen, nicht zur Genüge und seinen Angaben nach erweisen kann, soll Wolf Levi jene 11 fl. Aufgeld, die Lampert ihm
versprochen, zurücklassen, die aufgegangenen Kosten beiderseits aus erheblichen Ursachen kompensiert, die heutigen Kosten aber Wolf Levi allein abzustatten haben. Levi gelobt
an Eidesstatt, daß er keinen Untertanen anders suchen und verklagen wolle, als bei allhiesigem Amt mit Eänt- und Landsrecht, anders gestalten ihm
der Arrest bei Hans Frick mit relaxiert worden. 8. Derselbe Jud Wolf Levi klagte
gegen Hans Oswald. Diesem hatte er
vor Zeiten ein Pferd vertauscht gegen 15 fl. Auf- geld. Dafür habe Oswald 15 Viertel Weinmost zu geben ver- sprochen und in
ein Faß in seinen Keller gelegt. Als der Jud später den Wein holen wollte, war
das Faß leer, weil der Wein nach Aussage des Oswald
ausgeronnen sei. Der Beklagte gab den Handel zu, aber der
Wein sei ohne seine Schuld ausge- ronnen, weil
das Faß schlecht gewesen sei. Spruch: Der Kläger muß 10 Viertel
Wein selbst leiden und 5 Viertel hat der Beklagte zu vergüten. 9. 1697. April. SalomonLevi, Hebräer, klagt
gegen FidelFaser von Balzers, er habe ihm 3 Stuten zu kaufen gegeben, die noch nicht ganz
bezahlt seien. — Faser sagt, von den 3
Stuten seien 2 hingegangen. Bescheid: Faser zahlt noch 60 Gulden.