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die Grafschaft und Herrschaft Vaduz und Schellen- berg, wie auch an Vaduz allein zu fordern habe, und nicht zur Bezahlung kommen könne. Er bittet, ihn bei Brief und Siegel
zu schützen. In der einen Obligation von 200 Reichs- talern seien unterschrieben: Georg Bürkli, Johann Regele, Kaspar Schreiber, Georg Veck
und Christa Obricht'. Die zwei noch lebenden Unterschriebenen verantworten sich damit, daß
ihnen diese Obligation niemals vorgelesen worden sei. Sie wissen auch nicht,
ob sie sich unterschrieben oder nicht. Georg Veck könne gar nicht schreiben, habe auch niemanden darum gebeten, seinen Namen zu schreiben. Weil aber eine Spezifikation vorhanden,
daß Kaspar Schreiber selig das Geld empfangen,
hoffen sie, nichts schuldig zu sein, und der es empfangen, werde Red und Antwort geben müssen. Des Landammanns Wölfen Erben hoffen, hierin auch
nichts schuldig zu sein, weil es
bekannt sei, daß der Zoller Kaspar Schreiber sel. das Geld empfangen habe. Diese sollen hierüber Rechnung geben. Die Zollerschen Erben sagen, des Landammanns Georg Wölfen Erben
werden wissen, wo das
Kapital sei verwendet worden, indem er den
ersten Zins bezahlt habe,
und sei ihr
Vater sel. nur Knecht
gewesen. Im übrigen seien sie im Augenblick
nicht imstand, Red und Antwort zu geben. Das
Gericht ersucht den Kläger, in 8 Tagen, wann die Landschaft beisammen sein werde, die Sache wieder vorzu- bringen. Der Spru ch lautete dann: Weil erweislich,
daß Kaspar Schreiber selig die 200 Reichstaler
von Herrn Ambros Planta empfangen, so sollen die Schreiberschen
Erben schuldig sein, gedachtem Herrn Planta um Zins und Kapital
zu satis- fazieren,
bis sie dartun,
daß solches Kapital entweders zu Nutzen
der Herrschaft oder
der Landschaft angewendet worden sei. 1K84 48. Johann Ohri, der Müller, klagt, daß die Schaaner Buben seine Buben, die das Obst hüten mußten, mit Kot Georg Bürkli war 1670—1K73, Georg Wolf 1K73—1675 Landammann. Um diese Zeit wird also die Schuld aufgenommen worden sein.