Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 145 — talien an 
die Grafschaft und Herrschaft Vaduz und Schellen- berg, wie auch an Vaduz allein zu fordern habe, und nicht zur Bezahlung kommen könne. Er bittet, ihn bei Brief und Siegel 
zu schützen. In der einen Obligation von 200 Reichs- talern seien unterschrieben: Georg Bürkli, Johann Regele, Kaspar Schreiber, Georg Veck 
und Christa Obricht'. Die zwei noch lebenden Unterschriebenen verantworten sich damit, daß 
ihnen diese Obligation niemals vorgelesen worden sei. Sie wissen auch nicht, 
ob sie sich unterschrieben oder nicht. Georg Veck könne gar nicht schreiben, habe auch niemanden darum gebeten, seinen Namen zu schreiben. Weil aber eine Spezifikation vorhanden, 
daß Kaspar Schreiber selig das Geld empfangen, 
hoffen sie, nichts schuldig zu sein, und der es empfangen, werde Red und Antwort geben müssen. Des Landammanns Wölfen Erben hoffen, hierin auch 
nichts schuldig zu sein, weil es 
bekannt sei, daß der Zoller Kaspar Schreiber sel. das Geld empfangen habe. Diese sollen hierüber Rechnung geben. Die Zollerschen Erben sagen, des Landammanns Georg Wölfen Erben 
werden wissen, wo das 
Kapital sei verwendet worden, indem er den 
ersten Zins bezahlt habe, 
und sei ihr 
Vater sel. nur Knecht 
gewesen. Im übrigen seien sie im Augenblick 
nicht imstand, Red und Antwort zu geben. Das 
Gericht ersucht den Kläger, in 8 Tagen, wann die Landschaft beisammen sein werde, die Sache wieder vorzu- bringen. Der Spru ch lautete dann: Weil erweislich, 
daß Kaspar Schreiber selig die 200 Reichstaler 
von Herrn Ambros Planta empfangen, so sollen die Schreiberschen 
Erben schuldig sein, gedachtem Herrn Planta um Zins und Kapital 
zu satis- fazieren, 
bis sie dartun, 
daß solches Kapital entweders zu Nutzen 
der Herrschaft oder 
der Landschaft angewendet worden sei. 1K84 48. Johann Ohri, der Müller, klagt, daß die Schaaner Buben seine Buben, die das Obst hüten mußten, mit Kot Georg Bürkli war 1670—1K73, Georg Wolf 1K73—1675 Landammann. Um diese Zeit wird also die Schuld aufgenommen worden sein.
	        

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