— 143 — Es gehöre aber ihm, dem Kläger, wie er
durch Zeugen und Zeichen beweisen werde. Karl H. will beweisen, daß das Tier ihm gehöre.
Es sei zwar statt am linken Ohr am rechten gezeichnet, weil Lorenz Meier ihn dazu verhalten wollte. Jakob Witwer gibt an, er halte das Rindle für jenes, das er
im Frühling dem H. zu kaufen gegeben habe. Er erkenne es an
der Farbe und an
den Hörnle. Hugo Kranz sagt: Das
Rindle sehe dem Rindle, das er ihm
im Frühling zu kaufen gegeben, ganz gleich, und wenn er es
hätte suchen sollen, hätte er es genommen. Es habe aber
das Zeichen nicht gehabt, das es jetzt habe. Karl Kranz äußert: Er
habe dieses Rindle oft gefüttert und auf die Weid getrieben,
es sei nun einmal des Jakob Witwers Rindle. LorenzMeier:
Karl H. und sein Pater haben das gleiche Zeichen gebraucht wie er, daher habe er ihm gedroht, wenn er nicht ein
anderes Zeichen mache, wolle er ihn vor der Obrigkeit verklagen; über welches er ihm versprochen, inskünftig sein Vieh am rechten Ohr zu zeichnen. Joh. Regele sagt aus: Er wisse nur, daß sich am Freitag vor der Schaaner Kirchweihe
Karl H. beklagte, es sei ihm sein Rindle am Donnerstag abends nicht heim- gekommen. Hänsle Kaufmann: Er habe am vergangenen Sonntag den Duras W. angeredet, ob er dies Rindle von Karl H. erkauft habe,
es sehe jenem ganz gleich. Michel Meier: Als am Donnerstag ein Bub das Rindle
die Gasse herunter vor des Ammann Vürklis Tortel getrieben, habe er ihn gefragt, wo er hin
wolle,, sagend, er vermeine, es gehöre dem Duras W. Daher
er sein Weib gerufen, die das Tier mit Salz
gezöchlet, sagend, sie wolle es einmal eintun, der Mann werde
es besser kennen
als sie, und wenn es nicht das
ihrige sei, wollen sie es wieder laufen lassen. Christa Konrad: Er meine, das Rindle gehöre dem Duras W., er habe es
im Frühling zeichnen helfen.