— 137 — Strafe: Baptist Nigg, des Landeshauptmanns Sohn, mit Fidel Frick sollen nächsten Sonntag am Morgen wegen ?es Fluchens in die Geige vor der Kirche zu Bal- zers vor und unter dem
Gottesdienst gestellt werden, der Baptist die Geige am Hals, eine Hand, und der Fidel Frick auch eine Hand darin hal- tend. Beide bezahlen auch
alle Kösten. Auch Thöny Regele, Rädermacher von Schaan, wurde wegen des Fluchens in die
Geige gestellt vor der Kirche zu Schaan, wenn die Leute in die Kirche gingen bis zu Ende des Gottesdienstes. Das gleiche Los traf den Martin W. von Gamprin, eine MariaF. in Schaan und andere mehr. 1K73 34. Extraverhör in der Taferne. Fidelis Walser, Fuhrmann von Eötzis, welcher etwas unvorsichtigerweise des
Johann Tressels von Schaan Zjähriges Knäblein mit seinem Wagen zu Tod gefahren hat, ist verurteilt worden:
Er solle seinen Hund, der das Kind gejagt,
erschießen lassen, die Begräbniskosten bezahlen, 4 fl.
auf 2 Altäre
geben, 2 Engel-
und 4 Seelen- messen lesen lassen, 12 fl. der gnäd. Herrschaft als Strafe erlegen und des Kindes Eltern um Verzeihung bitten. 35. Ulrich Weiß, Wirt in Balzers, weil er wider der Herrschaft Gebot den sogenannten Bluzgermacher nicht
fort- geschafft, und den Grafen deshalb angelogen, in dem
herr- schaftlichen Fischbach unberechtigt gefischt, sein Knecht mit einem Wagen voll Rindshäuten den Zollweg umgangen und den Schulmeister einen Hund und Bärenhäuter genannt hat, ist zu einer Strafe
von 150 fl. verdammt worden. 36. Adam Nutt und Konsorten von Mäls klagten . gegen die EemeindeMäls^ wegen eines Fahrrechtes. Der Spruch lautet: „Die Gemeinde Mäls darf zu den neuen Hanfländern keinen anderen Weg benutzen als den alten Weg, Riglweg^ genannt.
Dagegen ist es der ' Damals scheint Mäls eine eigene Gemeinde gebildet zu haben: die Mälsener bilden jetzt noch eine eigene Alpgenossenschaft. 2 Noch jetzt heißt es dort „beim Rigel". 5