Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 132 — habe, haben sie ihn angewiesen, die Zinse bei der gnädigen Herrschaft einzuziehen. Er wolle wissen, ob sie das noch kennt- lich seien. Die von der Gemeinde antworten: Die Ursache, weshalb sie heute in die Kanzlei gerufen worden, sei die, daß sie seit etlicher Zeit vom Landammann die Brandsteuer nie einbringen konnten, weshalb sie genötigt wurden, ihm ein Rotz zu pfänden. Wenn er also etwas von der Gemeinde zu fordern habe wegen des Schulhauses, seien sie ihm niemals den Zins von dem Haus, wohl aber von der Summe abge- wesen und haben einen schriftlichen Bericht vom Ammann Thomas Hilty selig eingelegt. Spruch des Grafen: Der Landammann soll seinen jetzigen Zins der Brandsteuer mit barem Geld bezahlen und ihm soll das Roß zurückgegeben werden, jedoch so, daß er die Kösten von dem Roß selbst bezahle. Was den Zins des Schulhauses betrifft, soll die Gemeinde ihn jährlich davon abrechnen und bezahlen, nämlich 9 fl. Das übrige bleibt einem Augenschein zu ordnen vorbehalten. 18KV 23. Die beiden Mesner von Schaan UlrichPlänki und Hans Bleichner klagten gegen den Schulmeister, er habe sie beschimpft, als hätten sie etwas von der Kirche entfremdet. Der Beklagte war geständig und bat um Ver- zeihung,' er wollte auch öffentlich Widerruf tun. Später wurde er entlassen. 16K3 24. Georg Bürkli und die anderen Eerichtsleute und die Weibel von Schaan und Vaduz klagen gegen Hans Kranz daselbst. Als sie ihm einen obrigkeitlichen Befehl wegen eines verfallenen Zinses zu schätzen überbrachten, hat er nicht wollen parieren und gesagt, wer diesen Befehl gemacht und geschrieben habe, solle und werde der Teufel holen und sie müssen'? am Jüngsten Tag verantworten, daß man ihm das Seinige mit Gewalt abnehme. Die Schelmen, es sei in dieser Sache einer wie der andere, so auch die gnäd. Herrschaft, und" die Kanzlei sei auch nichts wert. Spruch: Aus sonderlicher Begnadigung der gnäd. Herrschaft als dero solche ausgestoßene ehrenrührige Worte,
	        

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